Die Kenntnisnahme des Berichts passierte mit ebenso grosser Zustimmung wie das Budget 2025 und der Verpflichtungskredit zur Sanierung des Hofflügels im Stiftsbezirk.
Seit mehreren Monaten arbeitet eine aus Bistum und Konfessionsteil paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe an der Überarbeitung des bisherigen Schutzkonzepts und einer neuen Organisationsstruktur. Es ist eine direkte Folge der im September 2023 publizierten Studie zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche Schweiz, welche die Kirche selbst in Auftrag gegeben hatte.
Das überarbeitete Schutzkonzept befindet sich aktuell in der Vernehmlassung. Damit dieses umgesetzt werden kann, braucht es Anpassungen der rechtlichen Grundlagen, denn alle in die Umsetzung des Schutzkonzepts involvierten Gremien sollen künftig der dualen Trägerschaft unterstehen.
Mehrkosten geringer als Genugtuungszahlungen
Mit der Berichterstattung zu den neu zu schaffenden rechtlichen Grundlagen folgte der Administrationsrat der in ein Postulat umgewandelten Motion «Wir schauen hin», die im November 2023 von Kollegienrat Stefan Meier aus Rorschach zusammen mit 98 Mitunterzeichnenden eingereicht wurde. Kollegienrat Hans Hüppi-Oberholzer, Obersee, führte aus, dass mit den Dekretsanpassungen wohl auch Mehrkosten auf den Konfessionsteil zukommen. Diese würden aber wohl weniger ins Gewicht fallen als die Genugtuungszahlungen für die betroffenen Personen.