Danke für das Einhalten der Regeln
- Sträucher und Bäume sind so zurückzuschneiden, dass diese nicht in den Verkehrsraum hineinragen, und zwar auch dann nicht, wenn Nassschnee auf ihnen liegt.
- Autos sind auf den privaten Vorplätzen und nicht auf der Strasse zu parkieren, denn parkierte Fahrzeuge behindern die Räumungsarbeiten. Die Gemeinde lehnt jegliche Haftung für entstandene Schäden ab.
- Die Grundeigentümer sind gemäss Strassengesetz verpflichtet, Schneehaufen, die durch die Räumungsarbeiten entstehen, selbst wegzuschaufeln. Vorplatzschnee gehört nicht auf die Strasse.
- Ebenfalls ist im Strassengesetz verankert, dass Grundeigentum für die Schneeräumung beansprucht werden kann. Deshalb
sind Anlagen in Gärten (z.B. Gewächshäuser, Tische, Bänke, Brunnen, Pergolen) während des Winters zu entfernen oder
so zu schützen, dass sie durch die Schneeräumung nicht beschädigt werden. Die Gemeinde lehnt jegliche Haftung für
entstandene Schäden ab. - Es ist nicht Aufgabe des Werkhofs und der beauftragten Unternehmer, auf zusätzliche Wünsche einzugehen. Ausgenommen sind Aufträge, die von den Grundeigentümern direkt bezahlt werden. Das Räumen von privaten Plätzen und Strassen ist nicht Aufgabe der Gemeinde.
- Die Grundeigentümer und Anstösser sind zuständig für die Räumung der Hydranten. Ein ausgeschaufelter Hydrant erhöht die Sicherheit in einem Brandfall.
- Die Räumungsequipen sind darum bemüht, dass der Schnee zeitig geräumt wird. Sie können aber nicht überall gleichzeitig sein. Wir bitten deshalb um Verständnis und um einen respektvollen
Umgang mit dem Personal.