Der Bachlauf im Bereich Tierhag auf dem Grundstück Nr. 516B sowie der Durchlass unter der Kantonsstrasse bilden einen Engpass für das Bachhochwasser. Der Bachlauf soll nun ausgebaut und der Durchlass vergrössert werden.
Das Projekt wurde der Bevölkerung vom 15. September 2021 bis 14. Oktober 2021 zur Mitwirkung unterbreitet. Innerhalb der Mitwirkungsfrist sind zwei Eingaben eingegangen. Seit- her wurde vorerst das Projekt «Bachoffenlegung Lerchenfeld Ost» ausgeführt.
Aktuell wird der Ausbau des Grämigerbachs vorangetrieben. Im Januar 2024 ging die kantonale Beurteilung zum Projekt ein. Gestützt darauf wurden wenige Punkte überarbeitet, an- gepasst und mit dem Kanton koordiniert.
Der Gemeinderat hat am 12. November 2024 gestützt auf Art. 21. ff des kant. Wasserbaugesetzes (WBG) die folgenden Unterlagen zur öffentlichen Auflage verabschiedet:
Ausbau Grämigerbach:
• Technischer Bericht
• Kostenvoranschlag
• Situationsplan
• Längenprofil
• Normalprofile
• Querprofile
• Beitragsplan
• Landerwerbsplan
• Landerwerbsverzeichnis
• Bepflanzungsplan
• Mitwirkungsbericht
Durchlass Kantonsstrasse:
• Technischer Bericht
• Kostenvoranschlag
• Nutzungsvereinbarung
• Projektbasis
• Hydraulische Bemessung
• Querschnitte
• Längsschnitt
• Situation inkl. Werkleitungen
Sämtliche Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 22. November 2024 bis zum 23. Dezember 2024, im Gemeindehaus
Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, öffentlich auf.
Rechtsmittel
Einsprachen gegen diese Planunterlagen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, ein- zureichen. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.
In der Anlage finden Sie die Gesamtausgabe der Mitteilungen der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil.