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Ebnat-Kappel
22.11.2024

Infos vom Gemeinderat

Die Mithilfe von Vereinen trägt zu einem gelungenen Strassenfest bei. (Symbolbild)
Die Mithilfe von Vereinen trägt zu einem gelungenen Strassenfest bei. (Symbolbild) Bild: pixabay
2025 gibt es ein Gemeindejubiläum und somit ein Strassenfest. Interessierte Vereine können sich bis zum 30. November 2024 anmelden. Eine Initiative zur Änderung der Gemeindeordnung ist zustande gekommen:

Das Strassenfest Ebnat-Kappel findet nach 8 Jahren wieder statt. Zusammen mit dem 60-jährigen Jubiläum der Gemeinde Ebnat-Kappel wird das Strassenfest am 23./24. August 2025 gefeiert.

Die Vorbereitungsarbeiten wurden aufgenommen. Damit aber ein gelungenes Strassenfest stattfinden kann, ist das OK Strassenfest 2025 auf die Mithilfe der Vereine angewiesen. Mit einem Anmeldeformular können sich interessierte Vereine bis zum 30. November 2024 für das Strassenfest 2025 anmelden.

Das Anmeldeformular und weitere Informationen sind aufgeschaltet unter www.ebnat-kappel.ch, > Anlässe -> Gemeindejubiläum und Strassenfest 2025.

Initiative zustande gekommen

Am 10. Juli 2024 hat der Gemeinderat die Zulässigkeit der Initiative des Komitees für mehr Mitbestimmung festgestellt. Die Initiative bezweckt die Änderung der Gemeindeordnung. Nachfolgend hat das Komitee die Initiative bei der Gemeinde angemeldet. Am 9. August 2024 wurde das Initiativbegehren in der Gemeindeinfo veröffentlicht. Die Frist für die Einreichung dauerte bis am 11. November 2024. Das Begehren lautet wie folgt:

Initiative zur Anpassung der Gemeindeordnung
Die Unterzeichnenden fordern, dass in der Gemeindeordnung folgender Artikel eingefügt wird:

Dem fakultativen Referendum unterstehen:

a)    Länger als sechs Monate dauernde Zweck- oder Nutzungsänderungen im Sinne einer Abkehr vom aktuellen Gebrauch von im Eigentum der Gemeinde stehenden:

  • bebauten Grundstücken, deren Verkehrswert gemäss Schätzung der Gebäudeversicherung St.Gallen CHF 400'000 übersteigt,
  • von unbebauten Grundstücken.

Am 29. Oktober 2024 hat das Komitee die gesammelten Unterschriften persönlich dem Gemeindepräsidenten übergeben. Nachfolgend wurden die eingereichten Unterschriften durch die Stimmregisterführerin geprüft. Der Gemeinderat hat am 14. November 2024 festgestellt, dass das Begehren zustande gekommen ist. Details entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Entscheid des Gemeinderats.

Als nächstes beschliesst der Gemeinderat gemäss Art. 24 Gemeindeordnung, ob er dem Begehren zustimmt, es ablehnt oder ob er auf eine Stellungnahme verzichtet. Zudem kann der Gemeinderat dem Begehren einen Gegenvorschlag unterbreiten. Stimmt der Gemeinderat dem Begehren nicht zu, so ordnet er innert zwölf Monaten seit Einreichung des Begehrens eine Abstimmung durch die Bürgerschaft an.

Initiativbegehren zustande gekommen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom
14. November 2024 festgestellt, dass das Initiativbegehren "Änderung der Gemeindeordnung" zustande gekommen ist.

Anzahl eingereichte Unterschriften: 341 Davon ungültig: 6
Gültige Unterschriften: 335
Quorum für das Zustandekommen: 200

Rechtsmittel
Gegen diesen Entscheid kann innert 14 Tagen seit Publikation beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, Rekurs erhoben werden. Der Rekurs hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes zu enthalten. Diese Publikation ist dem Rekurs beizulegen.

Gemeinde Ebnat-Kappel / Toggenburg24