Initiative zustande gekommen
Am 10. Juli 2024 hat der Gemeinderat die Zulässigkeit der Initiative des Komitees für mehr Mitbestimmung festgestellt. Die Initiative bezweckt die Änderung der Gemeindeordnung. Nachfolgend hat das Komitee die Initiative bei der Gemeinde angemeldet. Am 9. August 2024 wurde das Initiativbegehren in der Gemeindeinfo veröffentlicht. Die Frist für die Einreichung dauerte bis am 11. November 2024. Das Begehren lautet wie folgt:
Initiative zur Anpassung der Gemeindeordnung
Die Unterzeichnenden fordern, dass in der Gemeindeordnung folgender Artikel eingefügt wird:
Dem fakultativen Referendum unterstehen:
a) Länger als sechs Monate dauernde Zweck- oder Nutzungsänderungen im Sinne einer Abkehr vom aktuellen Gebrauch von im Eigentum der Gemeinde stehenden:
- bebauten Grundstücken, deren Verkehrswert gemäss Schätzung der Gebäudeversicherung St.Gallen CHF 400'000 übersteigt,
- von unbebauten Grundstücken.
Am 29. Oktober 2024 hat das Komitee die gesammelten Unterschriften persönlich dem Gemeindepräsidenten übergeben. Nachfolgend wurden die eingereichten Unterschriften durch die Stimmregisterführerin geprüft. Der Gemeinderat hat am 14. November 2024 festgestellt, dass das Begehren zustande gekommen ist. Details entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Entscheid des Gemeinderats.
Als nächstes beschliesst der Gemeinderat gemäss Art. 24 Gemeindeordnung, ob er dem Begehren zustimmt, es ablehnt oder ob er auf eine Stellungnahme verzichtet. Zudem kann der Gemeinderat dem Begehren einen Gegenvorschlag unterbreiten. Stimmt der Gemeinderat dem Begehren nicht zu, so ordnet er innert zwölf Monaten seit Einreichung des Begehrens eine Abstimmung durch die Bürgerschaft an.