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28.11.2024

Nacktföteli-Trainer (35) verurteilt

Symbolbild, keine Beziehungen zu den Vorkommnissen
Symbolbild, keine Beziehungen zu den Vorkommnissen Bild: Pixabay
Vor wenigen Wochen ging die Schlagzeile durch die Medien, dass ein Unihockey-Trainer aus dem Rheintal eine 15-jährige auf Instagram belästigt haben soll. Jetzt steht das Urteil fest.

Anfang November brachte Rheintal24 die Schlagzeile, dass ein Trainer von EFS United im Rheintal eine 15-jährige auf Instagram mit Direktnachrichten belästigt haben soll.

In angeblich betrunkenem Zustand fragte er sie, «kann ich schicke Nacktfoto»? Die Spielerin lehnte ab und erstattete Anzeige. Der Club hielt sich bedeckt; erst die Recherchen verschiedener Medien brachten ihn unter Zugzwang.

«Beliebiges Zufallsopfer»

Wie der Blick schreibt, hat die Staatsanwaltschaft jetzt entschieden, den Trainer schuldig zu sprechen. Es sei der Straftatbestand der sexuellen Belästigung erfüllt. 

1000 Franken muss der Trainer jetzt berappen. Dazu kommen noch Gebühren über 700 Franken. Doch das ist noch nicht alles: Das Honorar der Anwältin: mehr als 7'000 Franken. Unter dem Strich ergibt das eine Rechnung von 8'764 Franken.

Die Strafzumessung beeinflusst haben auch das Leben und die Vorgeschichte des Trainers: «Der Beschuldigte konnte glaubhaft darlegen und belegen, dass er in den Ferien eine Hochzeit besucht hatte, an welcher reichlich Alkohol geflossen ist.»

Der Abend sei «ziemlich aus dem Ruder gelaufen» und daraus folgte ein Kontrollverlust des Trainers. Beim Mädchen habe es sich um ein «beliebiges Zufallsopfer» gehandelt; ein entsprechendes Nacktbild habe es nie gegeben.

Auch einen privaten Kontakt ausserhalb dieser Nachrichten habe es nie gegeben. Auswertungen von Datenträgern nach einer Hausdurchsuchung hätten ergeben, dass der Trainer nie Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen hatte. 

Auffälliges und unangemessenes Verhalten? Fehlanzeige.

Dennoch bewegt sich das Verhalten auf Instagram sehr nahe am Verbrechen der sexuellen Handlung mit Kindern, so der Staatsanwalt. Im Endeffekt und unter Berücksichtigung von verschiedenen Faktoren sei eine Strafe über 1000 Franken angemessen.

Noch ist der Strafbefehl nicht rechtskräftig.

Fabian Alexander Meyer / Toggenburg24