Für Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse liegt die Verantwortung gemäss Strassengesetz (sGS) bei der Gemeinde Neckertal. Das Tiefbauamt St.Gallen leistet den politischen Gemeinden werkgebundene Beiträge an Umweltschutzmass- nahmen, an die Baukosten von Fuss- und Wanderwegen sowie an Massnahmen, die aufgrund von Naturereignissen nötig werden.
Gesamthaft haben wir Meldungen von 34 Rutschungen. Diese betreffen bei 30 Fällen Gemeindestrassen 3. Klasse und private Bewirtschaftungsstrassen.
Auf Gemeindestrasse erster und zweiter Klasse haben wir, unter Berücksichtigung der entsprechenden Beiträge vom Tiefbauamt St.Gallen, folgende Situation:
- Dickenstrasse G1 (drei Erdrutsche) Fr. 86'018 (Offertbeträge)
- Wisstrasse G1 (bei Herrensägentobelbrücke) Fr. 106'719
Total: Fr. 192’737
Erwartete Beiträge Kanton Fr. 133’949
Restkosten zulasten Gemeinde Fr. 58’788
Der Gemeinderat hat die entsprechenden Nachtragskredite für die Sanierung der Schäden erteilt (dringliche und gebundene Ausgaben).