In dieser Ausgabe beleuchten wir die Kapitaloption. Diese wird oft kontrovers diskutiert und ist doch für viele als Lösung für den wohlverdienten Ruhestand, ein wenig beängstigend. Der Respekt ist absolut verständlich, da es um die Existenzsicherung und oftmals um viel Geld geht. Dennoch hat die Kapitaloption wie die Rentenvariante ihre Vor- und Nachteile.
Aus meiner Praxiserfahrung sind die Vorteile aber wesentlich grösser als die Nachteile. Im Gegensatz zu einer Rentenvariante bietet die Kapitaloption grundsätzlich keine Garantie aus dem Berufliche Vorsorge Gesetz (BVG).
Das Gesetz schreibt vor, dass 25 Prozent des BVG-Guthabens als minimale Kapitaloption bezogen werden kann. In der heutigen Zeit, mit einer schwierigen Lage betreffend Verzinsung, eingeschränkten Renditemöglichkeiten und der vielfach gewünschten Flexibilität, gehört bei vielen Pensionskassen eine 100-prozentige Kapitaloption zu den Möglichkeiten.
Bei frühzeitiger Planung und unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation kann ein BVG-Kapitalbezug aber die bessere Lösung sein als die Rentenvariante.
So kennt die Kapitaloption keine Kürzungen im Todesfall oder Senkungen des Umwandlungssatzes. Einmal ausbezahltes Guthaben ist dann nicht mehr dem BVG unterstellt.