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Unterstützen Sie den Winterdienst

Die Räumungsequipen haben immer sehr viel zu tun, wenn der Winter Einzug hält.(Symbolbild)
Die Räumungsequipen haben immer sehr viel zu tun, wenn der Winter Einzug hält.(Symbolbild) Bild: Gemeinde Bäretswil
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung bei schlechten Witterungsverhältnissen gegenüber dem Winterdienst um Toleranz und Verständnis.

Der Winter hat bereits Einzug gehalten. Die einen freuen sich darüber, die anderen ärgern sich über die rutschigen Strassen und Trottoirs sowie über die «Schneemaden». Die Räumungsequipen arbeiten stets mit Hochdruck daran, die Strassen und Trottoirs in einem möglichst guten Zustand zu halten. Dabei werden Prioritäten gesetzt.

Sie können unser Bauamt mit den folgenden Punkten wertvoll unterstützen:

  • Sträucher und Bäume sind so zurückzuschneiden, dass diese nicht in den Verkehrsraum hineinragen, auch wenn Nassschnee darauf liegt.
  • Motorfahrzeuge sind möglichst auf privaten Stellplätzen und nicht im öffentlichen Strassenbereich zu parkieren.

Leider behindern parkierte Motorfahrzeuge die Räu- mungsarbeiten immer wieder. Entsteht an diesen Fahrzeugen einen Schaden durch die Schneeräumung, lehnt die Gemeinde jede Haftung ab.

  • Gestützt auf Art. 64 Abs. 1 des Strassengesetzes (abgek. StrG, sGS 732.1) dürfen die Räumungsequipen privates Grundeigentum beanspruchen, um den Schnee aus der Strasse zu räumen. Die privaten Grundeigentümer sind verpflichtet, die «Schneemaden», welche durch die Räumungsfahrzeuge entstehen, selbst wegzuschaufeln. Dieser Schnee gehört jedoch nicht zurück auf die Strasse.
  • Vorplatzschnee gehört ebenfalls nicht auf die Strasse.
  • Entfernen Sie nicht massive Zäune, damit diese nicht beschädigt werden können.
Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil / Toggenburg24