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Ebnat-Kappel
06.12.2024
06.12.2024 12:50 Uhr

Inkorporation Wasserversorgung Krummenau

Planausschnitt Grundstück Nr. 3439.
Planausschnitt Grundstück Nr. 3439. Bild: Gemeinde Ebnat-Kappel
Der Gemeinderat hat die Inkorporationsvereinbarung zwischen der Wasserversorgung Krummenau und den Politischen Gemeinden Nesslau und Ebnat-Kappel genehmigt.

Die Inkorporationsvereinbarung wurde vom 21. September bis am 30. Oktober 2024 dem fakultativen Referendum unterstellt. Ebenfalls wurde die Vereinbarung Wasserversorgung mit der Gemeinde Nesslau genehmigt und dem Referendum unterstellt.

Die Inkorporationsvereinbarung wurde am 15. November 2024 durch den Kanton St.Gallen, Departement des Innern, genehmigt. Der Gemeinderat hat festgestellt, dass beide Vereinbarungen rechtsgültig sind. Die Inkorporationsvereinbarung ist mit der kantonalen Genehmigung per 15. November 2024 rechtsgültig geworden.

Die Vereinbarung Wasserversorgung tritt per 1. Januar 2025 in Kraft. Die Vereinbarung Löschwasserversorgung tritt ebenfalls auf den 1. Januar 2025 in Kraft. Dadurch wurde der Gemeinde Nesslau zugesichert, dass sich die Gemeinde Ebnat-Kappel in Zukunft mit zusätzlichen Löschwasserbeiträgen in der Höhe von 20 % an Projekten für die Löschwasserversorgung bis max. Fr. 1'200'000.00 beteiligt.

Die Gesamtausgabe der Gemeindeinfo finden Sie im Anhang.

Gemeinderat Ebnat-Kappel / Toggenburg24