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Bütschwil-Ganterschwil
10.12.2024
10.12.2024 05:21 Uhr

Neophyten – ab in den Sack

Den Sack erhalten Einwohner der Gemeinde gratis. (Symbolbild)
Den Sack erhalten Einwohner der Gemeinde gratis. (Symbolbild) Bild: Gemeinde Münchwilen
Schon seit dem ersten September 2024 wird der Kirschlorbeer nicht mehr verkauft. Stattdessen empfehlen sich einheimische Sorten wie die Stechpalme, Gemeiner Liguster, Eibe oder Kornelkirsche.

Der Kirschlorbeer ist ein invasiver Neophyt. Das bedeutet, diese exotische Pflanze vermehrt sich schnell, verdrängt einheimische Arten und kann dadurch Schäden und Bekämpfungskosten verursachen. Da die Beeren des Kirschlorbeers im Juli meist noch nicht reif sind, ist der Zeitpunkt günstig, die Pflanze an der Weiterverbreitung zu hindern. Schneiden Sie die Beeren grosszügig mit einer Heckenschere ab und entsorgen Sie diese im kostenlosen Neophytensack. Auch fortpflanzungsfähige Wurzeln gehören in diesen Sack.

Das weitere Pflanzenmaterial wie Äste oder Blätter kann der Grünabfuhr mitgegeben werden. Von der Gartenkompostierung wird abgeraten, um die Verbreitung nicht zusätzlich zu fördern. Bitte achten Sie bei der Entfernung der Beeren auf Nester von Brutvögeln. Falls Sie eine komplette Entfernung des Strauches planen, warten Sie bis zum Ende der Brutzeit.

Kein Verkauf mehr

Ursprünglich stammt der Kirschlorbeer aus Westasien und Südosteuropa. Er besiedelt bevorzugt Hecken, Waldränder und Wälder. Seine immergrünen Blätter beschatten den Boden ganzjährig und behindern die Waldverjüngung. Die Pflanzenteile – insbesondere die Beeren – sind giftig für Menschen.

Mehrere Faktoren tragen zu seiner Verbreitung bei: Der Kirschlorbeer gedeiht sowohl in der Sonne als auch im Schatten und toleriert sogar verschmutzte Böden. Amseln und Stare verbreiten seine reifen Beeren, indem sie sie fressen und weitertragen. Zudem fehlt es dem Kirschlorbeer hierzulande an natürlichen Feinden wie Krankheiten und Schädlingen. Bislang war der Kirschlorbeer wegen seines immergrünen Blätterkleids eine beliebte Heckenpflanze in Gärten.

Alternativen zum Kirschlorbeer

Doch das ändert sich bald: Mit der Revision der Freisetzungsverordnung darf der Kirschlorbeer ab dem 1. September 2024 nicht mehr verkauft werden. Auch das Züchten, Vermieten oder Verschenken wird verboten sein. Als einheimische Alternativen zum Kirschlorbeer bieten sich folgende Pflanzen an: Stechpalme, Gemeiner Liguster, Eibe oder Kornelkirsche.

Diese Pflanzen sind besser an die hiesigen Ökosysteme angepasst und unterstützen die lokale Biodiversität.

Kirschlorbeer Bild: pixabay

Kostenloser Neophytensack

  • Um die Weiterverbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu bremsen, ist neben der Bekämpfung auch die fachgerechte Entsorgung wichtig. Um diese zu erleichtern, steht den Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil der kostenlose Neophytensack zur Verfügung. 
  • Der transparente 60-Liter-Sack kann beim Einwohneramt bezogen und gefüllt wieder beim Unterflurbehälter abgegeben werden. Sie werden in der Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt.
  • Der Neophytensack ist eine gemeinsame Initiative der Fachstelle Biosicherheit des Amts für Umwelt Thurgau, des Abfallzweckverbands KVA Thurgau und dem Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid (ZAB). Er wurde im April 2024 eingeführt.
  • Die Einwohner/-innen im Verbandsgebiet des ZAB können den Sack gratis bei den Gemeinden beziehen und anschliessend kostenlos über die Strassensammlung oder Unterflurbehälter der Kehrichtabfuhr mitgeben. Damit kann ein wertvoller Beitrag zur Eindämmung invasiver Problempflanzen geleistet werden.
Spätblühende Goldrute. Bild: AdobeStock

Fragen rund um den Neophytensack

Ein Flyer sowie die Website des Amts für Umwelt des Kantons Thurgau listen auf, wie mit den Problempflanzen zu verfahren ist. Alle Fragen rund um den Neophytensack richten Sie bitte an die Fachstelle Biosicherheit des Kantons Thurgau (Tel.-Nr. 058 345 51 51).

Mehr zu Neophyten erfahren Sie hier.

Neophyten Schweiz

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil / Toggenburg24