Der Aktionsplan zum Biodiversitätsverlust wurde vom Bundesrat im Rahmen der Abstimmung über die Biodiversitätsinitiative angekündigt, die am 22. September 2024 abgelehnt wurde.
Nein zur Initiative, Forderung nach griffigen Massnahmen
Auch die Umweltfreisinngen St.Gallen (UFS) hatten sich damals gegen die Vorlage ausgesprochen, weil der Fokus zu stark auf dem Heimat- und Landschaftsschutz gelegen habe. Man sorgte sich um eine merkliche Erschwerung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Stromproduktion oder der Siedlungsentwicklungen.
Gleichzeitig hatte die UFS aber griffige Massnahmen zugunsten der Biodiversität gefordert. «Die Wissenschaft ist sich in Bezug auf die biologische Vielfalt in der Schweiz einig: Sie ist in einem schlechten Zustand und in vielen Bereichen sogar rückläufig. Die meisten Ziele der ersten Umsetzungsphase 2017 bis 2024 wurden nicht erreicht. Der Handlungsbedarf ist klar ausgewiesen», so die UFS.
Zweifel an der Wirksamkeit der Massnahmen
Doch mit dem Aktionsplan Biodiversität, mit welchem nun der Bundesrat die zweite Umsetzungsphase (2025 bis 2030) eingeläutet hat, habe «der Berg eine Maus geboren», so die Umweltfreisinnigen. Sie bezweifeln, dass die 15 geplanten Massnahmen und die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ausreichen, um den Rückgang der Biodiversität aufzuhalten.
Die Umweltfreisinnigen fordern deshalb vom Bundesrat und -parlament «entschiedeneres Handeln gegen den Arten- und Lebensraumverlust». Dafür verlangen sie auch genügend Finanzmittel, die zur Verfügung gestellt werden sollen. «Nicht oder zu zögerliches Handeln wird die Schweizer Volkswirtschaft teuer zu stehen kommen», warnt die UFS.
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am 12. Dezember 2017 die Biodiversitätsstrategie 2018 bis 2025 verabschiedet. «Das Fazit einer Zwischenevaluation im Jahre 2021 zeigt: Der Kanton ist auf Kurs. Die UFS unterstützen die weiteren Bestrebungen, die Lebens- und Umweltqualität als bedeutenden Standortsfaktor sicherzustellen», so die Organisation.