Im Mitteilungsblatt vom 9. Oktober 2024 haben wir Sie darüber informiert, dass die Luterenbrücke in Ennetbühl als kantonales Schutzobjekt in die Schutzverordnung zum Kulturgüterschutz aufgenommen werden soll. Die Möglichkeit zur Mitwirkung haben der Verein "Aktion Rettung der Luterenbrücke" sowie die örtliche SVP wahrgenommen. Während sich der Verein für eine nationale Schutzwürdigkeit ausspricht, empfiehlt die Ortspartei von einer Aufnahme in die Schutzverordnung abzusehen, sofern keine langfristige Nutzbarkeit gewährleistet werden kann.
Der Gemeinderat hat die Eingaben geprüft, Abklärungen getätigt und die Anliegen bei den entsprechend zuständigen Stellen platziert. Wie bereits im Oktober erörtert, besitzt die im Jahr 1902 erbaute Stampfbetonbrücke Seltenheitswert und verfügt sowohl baulich als auch historisch über eine hohe Bedeutung, weshalb an der kantonalen Unterschutzstellung festgehalten wird. Mit der entsprechenden Auflage wird demnächst gestartet.