Die deutschen Behörden eröffneten unter anderem wegen Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz ein Strafverfahren.
Aufgrund der Gefährlichkeit der pyrotechnischen Artikel benötige man dafür eine spezielle Erlaubnis, schrieb das Hauptzollamt Singen am Mittwoch in einer Mitteilung. Als Gefahrengut seien sie ausserdem vom normalen Post- oder Kurierversand ausgeschlossen.
Die Feuerwerkskörper sind gemäss Mitteilung sichergestellt und von einer Spezialfirma vernichtet worden.