Die Mitte fordert eine erneute Prüfung der Prioritäten angesichts der Kosten von 12,7 Millionen Franken sowie eine transparente Kommunikation.
Ziel des Projekts ist es, die Verkehrsführung zu verbessern und sichere Wege für Fussgänger und Radfahrer zu schaffen. Die Mitte Stadt St.Gallen unterstütze grundsätzlich die Förderung des Fuss- und Radverkehrs, schreibt sie in einer Medienmitteilung. Sie sehe jedoch mehrere kritische Punkte, die sie vor einer Umsetzung dieses Projektes geklärt haben möchte.
«Angespannte Finanzlage des Kantons und der Stadt»
Angesichts der «prekären Haushaltslage des Kantons und der Stadt» stellt die Mitte die finanzielle Realisierbarkeit des Projekts stark infrage. «Der Ausbau von Infrastruktur muss sich strikt an der Dringlichkeit und an einem klaren Kosten-Nutzen-Verhältnis orientieren», fordert sie. «Ob die hier angedachten Massnahmen tatsächlich prioritär sind oder ob diese Mittel besser für andere dringliche Anliegen eingesetzt werden sollten, ist zu klären.»
«Fehlende Transparenz und Kostenaufstellung»
Die geplanten Massnahmen sind umfangreich und verursachen hohe Baukosten (12‘693‘000 Franken). Die Mitte kritisiert, dass eine transparente und detaillierte Kostenaufstellung, sowie der Kostenteiler zwischen Gemeinde und Kanton in den Grundlagen fehle.
Ebenso vermisst sie eine umfassende Abwägung der Vorteile für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer. «Insbesondere sollte geprüft werden, ob der Bedarf für diese Massnahmen tatsächlich besteht und ob die erwarteten Verbesserungen die hohen Investitionen rechtfertigen.»
Verkehrspolitische Relevanz
Die Förderung des Rad- und Fussverkehrs stellt für die Mitte ein unterstützenswertes Ziel dar. «Es bleibt jedoch zu hinterfragen, ob die geplanten Massnahmen an der St.Leonhard-Brücke tatsächlich einen substanziellen Beitrag zur Verbesserung des Gesamtverkehrs leisten können oder ob nicht andere Projekte mit grösserem Wirkungspotenzial vorrangig umgesetzt werden sollten.»
Einerseits zeige der technische Bericht, dass keine wesentlichen Sicherheitsmängel oder -gefahren für den Rad- und Fussverkehr festgestellt wurden. Die dokumentierten Unfälle seien vor allem auf die Missachtung des Rotlichts und somit auf Eigenverschulden zurückzuführen.
«Andererseits erscheint eine erneute Überprüfung der Wirksamkeit der geplanten Massnahmen notwendig, insbesondere vor dem Hintergrund der verworfenen Vorlage zum Ausbauschritt 2023 der Nationalstrassen (24. November 2024)», so die Mitte. Die Vorlage umfasste unter anderem das Teilprojekt der 3. Röhre des Rosenbergtunnels sowie den zugehörigen Zubringer Güterbahnhof in der Stadt St.Gallen, was in diesem Kontext ebenfalls von Bedeutung sei.
Weiter empfiehlt die Mitte, vorerst abzuwarten, welche Erfahrungen mit dem neuen Velotunnel und den damit möglicherweise erhöhten oder unveränderten Velofrequenzen gemacht werden. «Eine verkehrspolitische Neubewertung könnte hier Aufschluss geben.»