Die Gebäudeversicherung St. Gallen (GVSG, Brandschutz) hat im Jahr 2021 die Weisung «Brandschutztechnische Beurteilung und Bewilligung von Grossanlässen» publiziert. Daraus geht hervor, dass bei temporären Veranstaltungen in Gebäu- den ab 100 Personen eine Bewilligung ausgestellt werden muss. Damit auch Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen direkt durch die Gemeinde bewilligt werden können, ist für jede Mehrzweckanlage (MZA) eine Betriebsbewilligung mit fixierter Personenbelegung bei der GVSG einzuholen.
30'000 Franken für die Behebung bereitgestellt
Im Jahr 2024 hat deshalb eine erste Begehung mit der GVSG stattgefunden. Dabei sind diverse Feststellungen getätigt worden. Mitunter dürfen sich aktuell aus brandschutztechnischen Gründen nur maximal 50 Personen in der alten Turnhalle Ganterschwil aufhalten. In diesen Räumlichkeiten wäre, wie in früheren Jahren, der Apéro im Anschluss an die Bürgerversammlung 2025 geplant gewesen. Solange die Mängel jedoch nicht behoben wurden, darf dieser Apéro nicht wie geplant durchgeführt werden. Aufgrund dieser Ausgangslage muss die Bürgerversammlung 2025 entgegen des ordentlichen Turnus erneut in Bütschwil durchgeführt werden.
Für die Behebung der festgestellten Mängel ist unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Bürgerversammlung ein Betrag von Fr. 30'000 im Budget 2025 enthalten. Kann dieser Auftrag wie geplant ausgeführt werden, wird die Bürgerversammlung 2026 selbstverständlich in Ganterschwil stattfinden.
Gesamtausgabe der Gemeindemitteilungen Bütschwil-Ganterschwil im Anhang: