Die Änderungen erfolgte auf Antrag des Personals und infolge des veränderten Besuchsverhaltens. Die Anpassung trägt auch zur Attraktivität der Gemeinde als Arbeitgeberin bei.
Die Änderungen erfolgte auf Antrag des Personals und infolge des veränderten Besuchsverhaltens. Die Anpassung trägt auch zur Attraktivität der Gemeinde als Arbeitgeberin bei.
Ab 1. Januar 2025 gelten die folgenden neuen Öffnungszeiten:
Freitags
Die Gemeindeverwaltung hat neu jeweils freitags nur noch halbtags bis 12.00 Uhr geöffnet.
Sommerferien sowie Weihnachten und Neujahr
In den beiden Hauptferienwochen (3. + 4. Sommerferienwoche) sowie über die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Gemeindeverwaltung nur halbtags bis 12.00 Uhr geöffnet.
Weiterhin können nach vorgängiger Vereinbarung Termine ausserhalb der regulären Bürozeiten vereinbart werden.
Neue Mitarbeitende im Werkhof Mosnang
Für die frei werdenden Stellen im Werkhof hat der Gemeinderat aus verschiedenen Bewerbungen folgende neuen Mitarbeitenden gewählt:
Esther Brunner aus Mosnang ist 38-jährig und hat zwei schulpflichtige Töchter. Nach einer Ausbildung zur Servicefachfrau sammelte sie Berufserfahrung als Mitarbeiterin in der Landwirtschaft und im Betriebsunterhalt. Zuletzt arbeitete Esther Brunner als Mitarbeiterin im Zeltbau und als Pflegehelferin im Alters- und Pflegeheim Hofwis.
Pius Oberholzer aus Mosnang ist 40-jährig, verheiratet und Vater einer Tochter. Nach einer Lehre zum Bodenleger und einigen Jahren Berufserfahrung hat sich Pius Oberholzer grosse Erfahrung als Zaunbauer angeeignet und arbeitete zuletzt als Chefmonteur. Nebenbei absolvierte Pius Oberholzer eine landwirtschaftliche Kurzausbildung.
Joel Oberholzer aus Mosnang ist 26-jährig und verfügt über eine Berufsausbildung als Strassentransportfachmann und verfügt zudem über einige Jahre Berufserfahrung als Maschinist von Holzbearbeitungsmaschinen.
Die neuen Mitarbeitenden freuen sich auf die neue Herausforderung als Dienstleistende für die Gemeinde. Pius Oberholzer wird das Werkhofteam ab 1. Februar 2025 ergänzen. Esther Brunner und Joel Oberholzer stossen ab 1. März 2025 zum Team. Gemeinderat und Personal freuen sich auf die bevorstehende Zusammenarbeit und wünschen den neuen Teammitgliedern einen guten Start
Neue Bewilligungspraxis für Solaranlagen in Ortsbildern und auf Schutzobjekten
Bei der Installation von Solaranlagen in Ortsbildern und auf Schutzobjekten besteht ein Zielkonflikt zwischen den Energie- und Schutzzielen. Das Departement des Innern (Amt für Kultur – Denkmalpflege) hat im Februar 2023 unter Einbezug von Vertretern der Energieagentur St. Gallen, des Branchenverbands Swissolar und den Gemeinden eine Auslegeordnung vorgenommen. In dieser wurden die Gestaltungsanforderungen der Anlagen als auch der Prozess des Bewilligungsverfahrens analysiert. Das Ziel dieser Analyse war die Optimierung des Verfahrens als auch eine gewisse Lockerung der Gestaltungsvorschriften zu erreichen. Es konnte eine Einigung erzielt werden.
Die neue Bewilligungspraxis orientiert sich im Grundsatz am Wert der Dachlandschaften und an einem Ampelsystem mit den Farben Grün, Orange und Rot. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der Denkmalpflege wurde eine Online-Karte erstellt, auf der die einzelnen Gebiete und Objekte farblich eingeteilt wurden. Diese Karte (Solarenergie Bewilligungspraxis Kt SG) ist seit kurzem im Geoportal (www.geoportal.ch) online.
Die Ortsbildschutzgebiete in der Gemeinde wurden in die grüne Kategorie eingeteilt. Die Farbe Grün steht für Dachlandschaften mit einem gewissen Wert. Neu werden Solaranlagegesuche in diesen Gebieten nur noch von der Gemeinde und nicht wie bis anhin auch von der kant. Denkmalpflege beurteilt. Vorbehalten bleiben Anlagen in unmittelbarer Nähe zu roten Einzelschutzobjekten (Umgebungsschutz).
Auch zukünftig gelten in den grünen Gebieten erhöhte Anforderungen an Solaranlagen. So müssen diese die Kriterien gemäss Art. 32a Abs. 1 der Raumplanungsverordnung (RPV) erfüllen, konkretisiert um folgende Gestaltungsvorschriften (gestützt auf Art. 32a Abs. 2 RPV):
a) Anordnung in kompakter Rechteckform mit allfälligen Blindmodulen
b) Aufdach- oder Indachanlage mit ca. 50 cm Abstand zu Dachkanten und Erhalt des historischen Dachrandabschlusses oder vollflächige Indachanlage
c) Schwarz oder farbliche Einpassung in das Dach, keine hellen oder glänzenden Metallteile
Orange markierte Objekte stellen Gebäude mit Dächern von einem hohen Wert dar. Bei diesen Objekten ist auch künftig eine Beurteilung durch die Denkmalpflege notwendig. Rot markierte Objekte stehen für einzigartige Dachlandschaften. Da die ungeschmälerte Erhaltung der historischen Dachlandschaft im Vordergrund steht, sind PV-Anlagen hier in der Regel eine zu starke Beeinträchtigung.
Mit dieser neuen Bewilligungspraxis soll eine Vereinfachung und eine Lockerung des Bewilligungsprozesses erzielt und eine schnellere und einheitliche Abwicklung von Solaranlagegesuchen erreicht werden. Die neue Bewilligungspraxis für Solaranlagen wird ab sofort angewendet. Die Gesuche können wie bis anhin direkt bei der Abteilung Bau eingereicht werden.