Am 1. Januar 2025 tritt das neue Stromgesetz in Kraft, das die Stimmbevölkerung im Juni 2024 angenommen hat. Es ermöglicht ab 2026 die Gründung neuer Energiegemeinschaften. Erneuerbare Energien wie Solarstrom können so lokal produziert und verbraucht werden.
Nach der Annahme des Stromgesetzes prasselten die Anfragen bei Lucien Debons regelrecht herein: «Wie war das noch mal mit diesen Energiegemeinschaften?». Das wollten jetzt alle von ihm wissen. Denn auf dieses Thema hat sich der diplomierte Elektroingenieur in seiner Abschlussarbeit im CAS Energie digital an der OST spezialisiert. Daraus entstanden ist ein Rechner, der die Wirtschaftlichkeit und Attraktivität von erneuerbaren Energiegemeinschaften einschätzen kann.
Strom lokal produzieren und verbrauchen
Bereits heute gibt es eine Form der Energiegemeinschaft namens ZEV. ZEV steht für «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch». In einem ZEV schliessen sich mehrere Haushalte zusammen, um ihre eigene Energie zu produzieren und zu verbrauchen. Typischerweise handelt es sich dabei um Energie aus einer photovoltaischen Solaranlage.
Der Besitzer der Solaranlage kann dank des ZEV den Solarstrom direkt an die Mieter desselben Hauses verkaufen. «Beide Parteien profitieren: Die Solaranlage ist ausgelastet und die Haushalte erhalten günstigeren Solarstrom. Dieser kostet noch maximal 80 Prozent des Netzpreises», erklärt Lucien Debons.
Allerdings können sich nur Haushalte einem ZEV anschliessen, die Teil eines privaten Netzes sind – also nur Haushalte im selben Haus oder die unmittelbaren Nachbarn. Das öffentliche Stromnetz darf derzeit nicht für einen ZEV genutzt werden. Mit dem neuen Stromgesetz wird sich dies ändern.
Mini-Liberalisierung des Strommarktes
Zwei neue Formen von Energiegemeinschaften ergänzen den Status quo: die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) und der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (virtueller ZEV). «Mit der LEG und dem virtuellen ZEV erleben wir eine Mini-Liberalisierung des Strommarktes», sagt der Absolvent des CAS Energie digital. Denn bei einem virtuellen ZEV können neu die Leitungen in unmittelbarer Nähe genutzt werden. Alle Haushalte, die am gleichen Stromverteilungsschrank angeschlossen sind, können Teil des virtuellen ZEV sein.
Die LEG geht noch einen Schritt weiter: Der Strom kann über die Grundstücksgrenze hinaus im gesamten Perimeter einer Gemeinde verkauft und verbraucht werden. Dabei handelt es sich immer noch um selbst erzeugten Strom, den man im LEG vermarktet – man zahlt also einen reduzierten Netztarif, um das öffentliche Stromnetz verwenden zu dürfen.