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Ebnat-Kappel
28.12.2024

Stellungnahme zur Betriebssituation

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: toggenburg24/Web/freie Nutzung
Die letzten Tage waren für uns als Betriebsteam und Verwaltungsrat des Skilifts Tanzboden außerordentlich herausfordernd.

Uns haben zahlreiche E-Mails und Nachrichten zur aktuellen Situation erreicht, und auch persönlich wurden wir wiederholt auf den Sachverhalt angesprochen. 

Unser aller gemeinsames Ziel ist es, den Skilift in Betrieb zu nehmen.

Die Entscheidung, den Betrieb nicht aufzunehmen, wurde jedoch nicht von uns getroffen. Fredy und Marianne Amacker haben uns ausdrücklich untersagt, die Piste zu präparieren. Uns wurde nicht einmal die Möglichkeit eingeräumt, die Schneeverhältnisse durch eine Probefahrt zu prüfen, um etwaigen Bodenkontakt festzustellen.
Diese Entscheidung basiert auf einer Vereinbarung (weiter unten) aus dem Jahr 2011 zwischen der Fam. Amacker und der Genossenschaft. Das darin verbundene Durchfahrtsrecht ist mit dieser Vereinbarung gekoppelt.

Geprägt von Vertrauen

Wir möchten darauf hinweisen, dass in der Vergangenheit erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, um eine möglichst bodenschonende Präparierung der Piste zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde eigens ein Pistenfahrzeug mit Gummiraupen vom SC Speer Loipen ausgeliehen. Diese Methode wurde seinerzeit erfolgreich eingesetzt. Allerdings haben Fredy und Marianne Amacker eine Fortsetzung dieser Praxis in den Folgejahren abgelehnt.

Selbst ein Vermittlungsversuch durch den Gemeindepräsidenten, Herrn Jon Fadri Huder, der am 27. Dezember 2024 ein Gespräch mit Frau Amacker führte, blieb leider ohne Erfolg.
Die Pistenpräparierung wurde in den vergangenen Jahren stets unter größtmöglicher Rücksicht auf den Boden durchgeführt. Es konnten weder Verdichtungen noch andere substanzielle Schäden festgestellt werden.

Weiter wollen wir betonen, dass unsere Zusammenarbeit mit den anderen Landbesitzern stets reibungslos und von gegenseitigem Vertrauen geprägt war und noch immer ist.

Auszug aus der Vereinbarung von 2011:

2. Durchfahrtsrechte für Skilift und Pisten


1. Die Genossenschaft verpflichtet sich, den Betrieb und die Pistenpräparation möglichst um- weltverträglich zu gewährleisten und Landschäden zu vermeiden. Insbesondere beim Einsatz von Pistenfahrzeugen ist auf eine genügende Schneehöhe zu achten. Als Richtwert für die Erstpräparation der Piste gilt eine Schneehöhe von 40 cm oder eine geschlossene Unterlage von 20 cm. Kunstschnee oder chemische Zusätze sind nicht erlaubt.

2. Auch bei der Pistenführung ist auf einen schonenden Umgang mit der Natur zu achten. Die Pistenführung und Präparation ist nur innerhalb der grundbuchamtlich eingetragenen Sportzone gestattet.

3. Die Skisaison und Pistenpräparation dauert vom 01. Dezember bis 15. März. Frühere Saisonstarts und spätere Saisonsenden und die damit verbundenen Arbeiten sind nach Absprache möglich. Saisonvorbereitungsarbeiten im Herbst und Abschlussarbeiten im Frühling dürfen unter Rücksichtnahme der Natur ausgeführt werden. Die Zufahrt zu den Anlagen ist vom Grundeigentümer in Absprache zu ermöglichen.

4. Das Nachtskifahren wird an maximal 2 Abenden pro Woche durchgeführt.

5. Der Einsatz der Pistenfahrzeuge auf dem Grundstück des Grundeigentümers erfolgt zwischen 7 h und 20 h und bei Nachtskifahren bis 22 h. Durchfahrten zu den anliegenden Grundstücken sind durch den Grundeigentümer jederzeit zu gewähren.

6. Veranstaltungen und Tätigkeiten ausserhalb der üblichen Betriebszeiten sind nur nach Absprache möglich.

7. Durchfahrtsrechte von Skilift und Pisten inkl. Skilift-Masten werden für alle Grundeigentümer einheitlich geregelt und entschädigt. Die Berechnungen stützen sich auf die Richtzahlen des SBV.

Varia2. Die grundbuchamtlichen Belange dieser Vereinbarung werden bis sptestens 31.10.11 im
Grundbuch eingetragen. Die Kosten dafür übernimmt die Genossenschaft.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch am Skilift.

Sportliche Grüsse

Betriebsteam und Verwaltungsrat

Kontakt

Familienskilift Tanzboden Genossenschaft

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CH-9642 Ebnat-Kappel

T 071 993 12 77

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