Der Kanton St. Gallen legt im Planungs- und Baugesetz (PBG) fest, dass die Ausscheidung des Gewässerraums im Rahmen der Nutzungsplanung der Gemeinden zu erfolgen hat. Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil beabsichtigt deshalb grundsätzlich parallel zur Ortsplanungsrevision die Festlegung des Gewässerraums innerhalb des Gemeindegebiets.
Im November 2020 hat der Gemeinderat den Sondernutzungsplan «Gewässerraum Dorfbach Abschnitt km 0.820 – km 1.060» zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Aus der Vorprüfung ergaben sich einzelne Anpassungen. Die Rückmeldung des AREG wurde in der weiteren Planung berücksichtigt und der Perimeter wurde über den gesamten Dorf- und Ottilienbach erweitert. Im April 2022 wurden die angepassten Planunterlagen zur 2. kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Inzwischen wurden die Projektunterlagen vollständig überarbeitet.
Der Gemeinderat hat am 12. November 2024 die folgenden Pläne mit den dazugehörigen Dokumenten zur Mitwirkung verabschiedet:
• Sondernutzungsplan Gewässerraum Dorfbach
• Sondernutzungsplan Gewässerraum Ottilienbach
Gestützt auf Art. 34 Abs. 2 PBG sorgt die politische Gemeinde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung, um Vorschläge und Anregungen, sofern möglich, in die Planung einfliessen zu lassen. Sämtliche Unterlagen liegen ab Donnerstag, 9. Januar 2025 bis Montag, 10. Februar 2025 im Gemeindehaus, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, zur Mitwirkung auf. Sämtliche Unterlagen sind auch unter der Mitwirkungsplattform www.mitwirken-buetschwil-ganterschwil.ch abrufbar. Stellungnahmen dürfen innerhalb der Frist direkt unter diesem Link erfasst und übermittelt werden.