Mitwirkungsverfahren nach Art. 33bis StrG
Gemäss Art. 33bis des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) sorgt der Gemeinderat für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung bei Strassenprojekten. Der Gemeinderat lädt deshalb die Bevölkerung ein, zur folgenden Tempo-30-Zone Stellung zu nehmen:
• Erweiterung Tempo-30-Zone Neugasse auf die Müselbacherstrasse
Die Unterlagen zur Tempo-30-Zone liegen ab Montag, 20. Januar 2025 bis Dienstag, 18. Februar 2025 zur Einsichtnahme im Gemeindehaus Kirchberg, Ratskanzlei, Gähwilerstrasse 1, Kirchberg, öffentlich auf.
Für das Mitwirkungsverfahren steht die Mitwirkungsplattform www.mitwirken-kirchberg.ch zur Verfügung. Ausserdem können Stellungnahmen innert der angesetzten Frist (20. Januar 2025 bis 18. Februar 2025) dem Gemeinderat Kirchberg, Gähwilerstrasse 1, 9533 Kirchberg schriftlich oder per E-Mail an gemeinde@kirchberg.ch eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist wird der Gemeinderat über den Erlass der Tempo-30-Zone entscheiden und ihn dem öffentlichen Auflage- und Einspracheverfahren unterstellen.