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Mosnang
24.01.2025

Organisatorisches aus der Gemeinde

Gemeindehaus Mosnang. (Symbolbild)
Gemeindehaus Mosnang. (Symbolbild) Bild: toggenburg24
Die Gemeinde gibt weitere Informationen bekannt:

Verschiebung Altpapiersammlung

Die Altpapiersammlung von Mosnang und Dreien (ange­setzt auf den 22. März 2025) wird um eine Woche ver­schoben. Sie findet neu am Samstag, 29. März 2025 statt. Die restlichen Termine bleiben gemäss Abfallkalender be­stehen.

Sirenentest 5. Februar 2025

Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025 findet in der ganzen Schweiz von 13.30 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktions­bereitschaft der Sirenen des «Allgemeinen Alarms» und auch jener des «Wasseralarms» getestet. Es sind keine Verhaltens­ und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Individuelle Prämienverbilligung 2025

Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2025 ihren Wohn­ sitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2025 massgebend.
Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv ist eine Selbst­berechnung möglich. Das Formular kann ab Anfang 2025 online ausgefüllt und abgeschickt werden.

Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist per 31. März 2025. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berück­sichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellen­ de Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.

Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.
Die AHV­Zweigstelle kann Sie auf Wunsch persönlich be­raten unter 071 982 70 70. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv.

Vorankündigung Strukturdatenerhebung 2025 für direktzahlungsberechtigte Landwirtschafts- betriebe und Privatpersonen

Für das Gesuch von Direktzahlungen führt das Landwirt­schaftsamt St. Gallen die jährliche Strukturdatenerhebung für alle berechtigten Landwirtschaftsbetriebe im Kanton St. Gallen durch. Für den Vollzug in den Bereichen Land­wirtschaft sowie Tierseuchenprävention und -bekämpfung  sind ausserdem alle Tierhalter und Tierhalterinnen von Klauen­ oder Huftieren, Geflügel oder Bienen sowie auch Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen ver­pflichtet, an der jährlichen Strukturdatenerhebung teilzu­nehmen.

Die Erhebungen werden wiederum vollumfänglich digital während den nachfolgenden Zeitfenstern durchgeführt:

Betriebstypen Zeitraum
Direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe 15. Februar bis
2. März 2025
Betriebe ohne Direktzahlungen,
private Tierhaltungen sowie Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen
15. März bis
31. März 2025

Die betroffenen Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen sowie Tierhalter und Tierhalterinnen erhalten direkt vom Landwirtschaftsamt St. Gallen kurz vor der entsprechenden Strukturdatenerhebung alle nötigen Informationen per Post zugestellt.

Hilfestellung bei der Strukturdatenerhebung 2025

Das Regionale Landwirtschaftsamt Unteres Toggen­burg in Kirchberg steht Ihnen bei Fragen zu Tier­ und Flächenmutationen zur Verfügung (Tel. 071 932 35 04 / grundbuchamt@kirchberg.ch). An zwei Tagen (Freitag, 21. Februar 2025 und Mittwoch, 26. Februar 2025) steht Ihnen die zuständige Stelle im Gemeindehaus in Mosnang zur Verfügung. Wir bitten um Voranmeldung (Tel. 071 932 35 09 / ramona.egli@kirchberg.ch).

Hundelösung 2025

Die Rechnungen für die Hundesteuer 2025 werden Ende Februar 2025 versandt.
Als Grundlage für den Rechnungsversand dienen die Hundelösung 2024 sowie die Erfassungen in der schwei­zerischen Datenbank AMICUS. Hunde, die in der Zwischen­ zeit weggegeben wurden oder gestorben sind, müssen bis Mitte Februar 2025 der Hundekontrolle, einwohneramt@ mosnang.ch oder Tel. 071 982 70 70, gemeldet werden. So kann vermieden werden, dass unnötige oder falsche Rechnungen zugestellt werden. Sämtliche Zu­ und Abgän­ge von Hunden müssen auch im AMICUS registriert wer­ den. Rechnungsanpassungen sind nur möglich, wenn die Daten bereinigt sind.

Taxen
Die Hundesteuer bleibt bei 90 Franken pro registriertem Hund.

Neulösungen
Lösungspflichtig sind Hunde, die das Alter von drei Mona­ten erreicht haben. Für die Neulösung muss die Chip­Num­mer vorgelegt werden. Neulösungen infolge Übernahme eines Hundes oder Zuzuges aus einer anderen Gemeinde sind ebenfalls innert zehn Tagen bei der Hundekontrolle vorzunehmen.

Hundekennzeichnung (Chip)
Sämtliche Hunde müssen durch einen Tierarzt mit einem Chip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS regis­triert werden. Auch Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate gekennzeichnet werden.

Datenbank AMICUS
Änderungen von Personalien, Besitzerwechsel und Tod von registrierten Hunden müssen durch den Tierhalter bei AMICUS gemeldet werden.

Gemeinde Mosnang / Toggenburg24