Verschiebung Altpapiersammlung
Die Altpapiersammlung von Mosnang und Dreien (angesetzt auf den 22. März 2025) wird um eine Woche verschoben. Sie findet neu am Samstag, 29. März 2025 statt. Die restlichen Termine bleiben gemäss Abfallkalender bestehen.
Sirenentest 5. Februar 2025
Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025 findet in der ganzen Schweiz von 13.30 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des «Allgemeinen Alarms» und auch jener des «Wasseralarms» getestet. Es sind keine Verhaltens und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Individuelle Prämienverbilligung 2025
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2025 ihren Wohn sitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2025 massgebend.
Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv ist eine Selbstberechnung möglich. Das Formular kann ab Anfang 2025 online ausgefüllt und abgeschickt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist per 31. März 2025. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellen de Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.
Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.
Die AHVZweigstelle kann Sie auf Wunsch persönlich beraten unter 071 982 70 70. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv.
Vorankündigung Strukturdatenerhebung 2025 für direktzahlungsberechtigte Landwirtschafts- betriebe und Privatpersonen
Für das Gesuch von Direktzahlungen führt das Landwirtschaftsamt St. Gallen die jährliche Strukturdatenerhebung für alle berechtigten Landwirtschaftsbetriebe im Kanton St. Gallen durch. Für den Vollzug in den Bereichen Landwirtschaft sowie Tierseuchenprävention und -bekämpfung sind ausserdem alle Tierhalter und Tierhalterinnen von Klauen oder Huftieren, Geflügel oder Bienen sowie auch Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen verpflichtet, an der jährlichen Strukturdatenerhebung teilzunehmen.
Die Erhebungen werden wiederum vollumfänglich digital während den nachfolgenden Zeitfenstern durchgeführt: