Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda

Wahl des Nachführungsgeometers

Gegen die Wahl kann Einsprache erhoben werden. (Symbolbild)
Gegen die Wahl kann Einsprache erhoben werden. (Symbolbild) Bild: pixabay
FLK & Partner AG, Ingenieur- und Vermessungsbüro, Grabs, unter der Leitung von Andreas Morf wurde für die Arbeit gewählt.

Aufgrund der im Jahr 2019 revidierten Vermessungsverordnung (sGS 760.12; abgekürzt VermV) ist die Gemeinde verpflichtet, den bestehenden Nachführungsvertrag zu erneuern. Gemäss Art. 8 VermV kann die politische Gemeinde ein privates Geometerbüro mit der Ausführung der Nachführungsarbeiten der amtlichen Vermessung beauftragen.  

FLK&Partner AG gewählt

Der Gemeinderat hat auf Basis von Art. 45 Abs. 2 der Verordnung über die amtliche Vermessung (SR 211.432.2; abgekürzt VAV) als Nachführungsgeometer für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung ab 1. Januar 2025 die FLK & Partner AG, Ingenieur- und Vermessungsbüro, Grabs, unter der Leitung von Andreas Morf gewählt. 

Gegen diese Wahl kann innert 14 Tagen seit der Publikation schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. 

Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann

Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann / Toggenburg24