Was bedeutet die Genehmigung der Richtplananpassung 23 des Kantons St. Gallen für die Gemeinde Kirchberg?
Auch das vom Kanton ermittelte Gebiet Hamberg/Alvensberg in der Gemeinde Kirchberg wurde mit der Genehmigung der Richtplananpassung 23 rechtskräftig als Windeignungs- gebiet festgelegt. Windeignungsgebiete bezeichnen grossräumige Gebiete, welche sich für Windparks eignen. Sie definieren jedoch keine konkreten Standorte und keine Anzahl für einzelne Windenergieanlagen.
Interessierte Investorinnen und Investoren haben jetzt die Möglichkeit, Windenergieanlagen zu projektieren und die dazugehörigen Plan- und Bewilligungsverfahren einzuleiten. Sie können sich nun Gedanken machen, ob sie in einem der 15 Gebiete Abklärungen zu Wind- energieanlagen treffen möchten. Dies tun sie auf eigenes Risiko und ohne finanzielle Unterstützung der Gemeinde. Die Gemeinde ist bis- her von zwei Investoren kontaktiert worden. Ein potenzieller Investor ist die Windenergie Schweiz AG. Diese Firma hat auf eigenes Risiko bereits erste Vorprüfungen vorgenommen.
Falls eine Investorin oder ein Investor eine Windkraftanlage im Gebiet Hamberg/Alvensberg errichten möchte, würde sich der Gemeinderat dafür einsetzen, dass von Anfang an keine Anlage geplant wird, bei welcher ein Grossteil der Wertschöpfung an einen Grosskonzern fliesst, der nicht in der Gemeinde verwurzelt ist. Dies ist möglich mit einem so- genannten Bürgerwindpark, an dem sich die Bevölkerung beteiligen könnte. Auf diese Art und Weise bliebe ein möglichst grosser Teil der Wertschöpfung in der Gemeinde.
Da nun die Richtplananpassung 23 des Kantons St. Gallen vom Bund genehmigt ist, ist als nächstes ein Informationsanlass für die Bevölkerung geplant. Dieser wird zeitnah im Gmeindsblatt angekündigt.