Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda
Kirchberg
30.01.2025
29.01.2025 17:30 Uhr

Richtplananpassung 23 wurde vom Bund genehmigt

Die Richtplananpassung 23 ist mit der Genehmigung durch den Bund abgeschlossen. (Symbolbild)
Die Richtplananpassung 23 ist mit der Genehmigung durch den Bund abgeschlossen. (Symbolbild) Bild: Verein Pro Wind Zürich
Der Bund genehmigt die Richtplananpassung 23 des Kantons St. Gallen. Da­ mit sind die 15 Windeignungsgebiete rechtskräftig; Bewilligungsverfahren er­ folgen über den kantonalen Sondernutzungsplan.

Was bedeutet die Genehmigung der Richtplananpassung 23 des Kantons St. Gallen für die Gemeinde Kirchberg?

Auch das vom Kanton ermittelte Gebiet Hamberg/Alvensberg in der Gemeinde Kirchberg wurde mit der Genehmigung der Richtplananpassung 23 rechtskräftig als Windeignungs- gebiet festgelegt. Windeignungsgebiete bezeichnen grossräumige Gebiete, welche sich für Windparks eignen. Sie definieren jedoch keine konkreten Standorte und keine Anzahl für einzelne Windenergieanlagen.

Interessierte Investorinnen und Investoren haben jetzt die Möglichkeit, Windenergieanlagen zu projektieren und die dazugehörigen Plan- und Bewilligungsverfahren einzuleiten. Sie können sich nun Gedanken machen, ob sie in einem der 15 Gebiete Abklärungen zu Wind- energieanlagen treffen möchten. Dies tun sie auf eigenes Risiko und ohne finanzielle Unterstützung der Gemeinde. Die Gemeinde ist bis- her von zwei Investoren kontaktiert worden. Ein potenzieller Investor ist die Windenergie Schweiz AG. Diese Firma hat auf eigenes Risiko bereits erste Vorprüfungen vorgenommen.

Falls eine Investorin oder ein Investor eine Windkraftanlage im Gebiet Hamberg/Alvensberg errichten möchte, würde sich der Gemeinderat dafür einsetzen, dass von Anfang an keine Anlage geplant wird, bei welcher ein Grossteil der Wertschöpfung an einen Grosskonzern fliesst, der nicht in der Gemeinde verwurzelt ist. Dies ist möglich mit einem so- genannten Bürgerwindpark, an dem sich die Bevölkerung beteiligen könnte. Auf diese Art und Weise bliebe ein möglichst grosser Teil der Wertschöpfung in der Gemeinde.

Da nun die Richtplananpassung 23 des Kantons St. Gallen vom Bund genehmigt ist, ist als nächstes ein Informationsanlass für die Bevölkerung geplant. Dieser wird zeitnah im Gmeindsblatt angekündigt.

Mit der Genehmigung der Richtplananpassung 23 wird für potenzielle Investorinnen und Investoren eine erste, wichtige planerische Grundlage geschaffen.

Der Bund hatte den Kantonen den Auftrag er- teilt, die Windenergienutzung zu ermöglichen. Die Regierung des Kantons St. Gallen führte eine umfassende und transparente Interessenabwägung zu Bau und Nutzung der Windenergie durch. Diese sorgfältige Interessenabwägung würdigt der Bund in der Genehmigung der Richtplananpassung 23 nun ausdrücklich. Die Richtplananpassung des Kantons St. Gallen erfüllt laut Bund die Anforderungen des nationalen Raumplanungsgesetzes und des Energiegesetzes. Auch die Anwendung des kantonalen Sondernutzungsplans als Leitverfahren für St. Galler Windpärke ist im Sinn des Bundes.

Materielle Veränderungen am Erlass der Regierung nahm der Bund keine vor. Mit Ausnahme des Gebiets «Witöfeli/Steinerriet» in Schänis sowie des Gebiets «Rheinau» in den Gemeinden Bad Ragaz, Mels, Sargans, Vilters-Wangs und Wartau werden alle 15 Windeignungsgebiete im Richtplan festgesetzt. Die Richtplananpassung 23 ist mit der Genehmigung durch den Bund abgeschlossen.
 
Mit der Genehmigung der Richtplananpassung 23 steht es potenziellen Investorinnen und Investoren nun frei, Windpärke zu projektieren und die dazugehörigen Plan- und Bewilligungsverfahren einzuleiten. In einzelnen Windeignungsgebieten haben verschiedene Körperschaften bereits erste Messungen aufgenommen.

Mehr Informationen

Die aktualisierten und geänderten Richtplaninhalte werden in den nächsten Tagen auf der Website des Kantons publiziert. Mehr Informationen zur Windenergie: www.windenergie-sg.ch.

Die Gesamtmitteilungen der Gemeinde Kirchberg finden Sie im Anhang:

Gemeinde Kirchberg / Toggenburg24