Die Bevölkerung wird nach Art. 34 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) bei folgenden Projekten in das Mitwirkungsverfahren einbezogen. Zu diesem Zweck werden die Planungsinstrumente öffentlich aufgelegt.
Parkplatzzone Schwendi Wildhaus-Alt St. Johann
1. Änderung Sondernutzungsplan; Überbauungsplan Ochsenwis Parz. Nr. 744
Mitwirkungsfrist: 31. Januar 2025 bis 28. Februar 2025
Die Projektunterlagen können während der Mitwirkungsfrist online unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch oder bei der Bauverwaltung, Hauptstr. 40, 9656 Alt St. Johann, eingesehen werden.
Ihre Stellungnahme mit Antrag und Begründung können Sie ebenfalls unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch digital erfassen. Oder per E-Mail an die Gemeinderatsschreiberin edith.meyer@wildhaus-altstjohann.ch einreichen.
Die schriftliche Vernehmlassung dazu ist bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist am 28. Februar 2025 einzureichen.