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Mitwirkungsverfahren Parkplatzzone

Noch bis am 28. Februar 2025 kann die Bevölkerung mitwirken. (Symbolbild)
Noch bis am 28. Februar 2025 kann die Bevölkerung mitwirken. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Es geht um die Parkplatzzone Schwendi Wildhaus-Alt St. Johann und die 1. Änderung Sondernutzungsplan, Überbauungsplan Ochsenwis Parz. Nr. 744.

Die Bevölkerung wird nach Art. 34 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) bei folgenden Projekten in das Mitwirkungsverfahren einbezogen. Zu diesem Zweck werden die Planungsinstrumente öffentlich aufgelegt. 

Parkplatzzone Schwendi Wildhaus-Alt St. Johann

1. Änderung Sondernutzungsplan; Überbauungsplan Ochsenwis Parz. Nr. 744

Mitwirkungsfrist:  31. Januar 2025 bis 28. Februar 2025

Die Projektunterlagen können während der Mitwirkungsfrist online unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch oder bei der Bauverwaltung, Hauptstr. 40, 9656 Alt St. Johann, eingesehen werden.

Ihre Stellungnahme mit Antrag und Begründung können Sie ebenfalls unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch digital erfassen. Oder per E-Mail an die Gemeinderatsschreiberin edith.meyer@wildhaus-altstjohann.ch einreichen.

Die schriftliche Vernehmlassung dazu ist bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist am 28. Februar 2025 einzureichen.  

Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann / Toggenburg24