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Bütschwil-Ganterschwil
06.02.2025
06.02.2025 08:10 Uhr

Gemeindekommentar zu den Abstimmungen

Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil. (Symbolbild)
Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Gerne rufen wir Sie auf, von Ihrem Abstimmung- und Wahl- recht Gebrauch zu machen. Abstimmen und Wählen geht jetzt auch digital. E-Voting ist ein ergänzendes Angebot zu den bisherigen Stimmkanälen.

Am kommenden Wochenende stimmen Sie über die nationale Vorlage «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen» (Umweltverantwortungsinitiative) sowie über die Schulraumerweiterung der Primarschule Bütschwil ab. Die Umweltverantwortungsinitiative verlangt, dass wirtschaftliche Tätigkeiten nicht mehr Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, als für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen erlaubt ist. Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund, sich für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Grundlagen einzusetzen. Bundesrat und Parlament kommen dieser Vorgabe mit verschiedenen Massnahmen nach, was den Schwerpunkten der Strategie «Nachhaltige Entwicklung 2030» des Bundesrates entspricht. Die natürlichen Ressourcen werden heute effizienter eingesetzt und der Pro-Kopf-Konsum belastet die Umwelt insgesamt weniger als noch vor zwanzig Jahren.

Trotz dieser Fortschritte werden natürliche Komponenten, wie Wasser, Boden und Luft, in der Schweiz und im Ausland weiterhin stark beansprucht, was sich für die Lebensbedingungen negativ auswirken kann.

Bedarf an zusätzlichem Schulraum gedeckt

Ebenso werden Sie auch über die geplante Schulraumerweiterung der Primarschule Bütschwil befinden. Die Entwicklung der steigenden Schülerzahlen, wie auch die pädagogische Entwicklung sowie die gesetzlich bedingten Veränderungen der letzten Jahre, haben die Anforderungen an das Raumangebot und die Infrastrukturanlagen erheblich erhöht. Mit der geplanten Erweiterung wird der Bedarf an zusätzlichen Schulraum gedeckt. Der Bau soll sich in das bestehende Schulareal integrieren, damit für die künftige Entwicklung das Areal optimal genutzt werden kann.

Gerne rufen wir Sie auf, von Ihrem Abstimmung- und Wahlrecht Gebrauch zu machen. Abstimmen und Wählen geht jetzt auch digital. E-Voting ist ein ergänzendes Angebot zu den bisherigen Stimmkanälen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig. Weitere Informationen zum Stimmkanal erhalten Sie unter e-voting.sg.ch.

Hans Städler, Gemeindepräsident

Abstimmung über die Schulraumerweiterung Bütschwil-Ganterschwil. Bild: Toggenburg24, Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil

Aus der Gemeinde

Am vergangenen Montag hat Yasmin Di Pierri ihre Arbeit als Mitarbeiterin Sozialamt aufgenommen. Am Dienstag trat Daniela Bigger ihre Arbeitsstelle als Mitarbeiterin / Leiter-Stv. Bauverwaltung an. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal heissen beide recht herzlich willkommen und wünschen ihnen einen erfolgreichen Start.

Wer stimmt, bestimmt

Diesen Sonntag, 9. Februar 2025, findet die eidgenössische Abstimmung statt. Gerne erinnern wir Sie auch an die kommunale Abstimmung zum Ausführungskredit für die Schulraumerweiterung der Primarschule Bütschwil.

Das Stimmmaterial wurde bereits an die Stimmberechtigten versenden. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 7. Februar 2025, zu den gewohnten Öffnungszeiten bei der Ratskanzlei Bütschwil-Ganterschwil bezogen werden.

Nutzen Sie Ihr Recht und nehmen Sie aktiv teil. Der Gemeinderat freut sich über eine hohe Stimmbeteiligung.

Sanierung Zulauf Taaweiher, öffentliche Auflage

Aktuell wird der Taaweiher durch einen kleinen Seitenbach und die Entwässerung der Libingerstrasse (Gemeindestras- se 1. Klasse) zum Taabach gespiesen. Die Strassenentwässerung, welche heute Wasser in den Weiher führt, verursacht negative Auswirkungen auf das Ökosystem im Weiher. Dieser Seitenzulauf soll deshalb nun vom Weiher getrennt und direkt in den Taabach geleitet werden. Damit verbunden ist auch die Offenlegung des eingedolten Bachs geplant.

Das Projekt wurde der Bevölkerung vom 25. Oktober 2024 bis 11. November 2024 zur Mitwirkung unterbreitet. Innerhalb der Mitwirkungsfrist ging eine Eingabe ein. Diese hatte keine Anpassung am Projekt zur Folge.

Der Gemeinderat hat am 14. Januar 2025 gestützt auf Art. 21. ff des kant. Wasserbaugesetzes (WBG) die folgenden Unterlagen zur öffentlichen Auflage verabschiedet:

  • Situationsplan
  • Technischer Bericht
  • Normalprofil
  • Längenprofil
  • Beanspruchungsplan
  • Mitwirkungsbericht

Sämtliche Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 6. Fe- bruar 2025 bis zum 7. März 2025, im Gemeindehaus
Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, öffentlich auf.

Rechtsmittel
Einsprachen gegen diese Planunterlagen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, ein- zureichen. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.

Arbeitsvergaben

Der Gemeinderat hat unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung die folgenden Aufträge vergeben:

  • Ingenieurleistungen zur Generellen Entwässerungsplanung (GEP) an die NRP Ingenieure AG, Weinfelden
  • Gesamtleitung zur Generellen Entwässerungsplanung (GEP) an die CSD Ingenieure AG, St. Gallen

Wasserbauprojekt Grämigerbach; Einsprachen

Die Projektunterlagen zum Ausbau des Grämigerbachs sowie zum Durchlass bei der Kantonsstrasse lagen vom 22. November 2024 bis 23. Dezember 2024 öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist gingen zwei Einsprachen ein. Diese werden nun in Zusammenarbeit mit der Steiger + Partner AG sowie mit dem Tiefbauamt des Kantons St. Gallen weiterbearbeitet.

Die Gesamtausgabe des Gemeindeblattes 03-25 finden Sie im Anhang:

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil / Toggenburg24