Für den Vollzug in den Bereichen Landwirtschaft sowie Tierseuchenprävention und -bekämpfung sind ausserdem alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Klauen- oder Huftieren, Geflügel oder Bienen sowie auch Bewirtschafterinnen und Bewirtschaf- ter von Flächen verpflichtet, an der jährlichen Struk- turdatenerhebung teilzunehmen.
Die Erhebungen werden wiederum vollumfänglich digital während den nachfolgenden Zeitfenstern durchgeführt. Die bekannten Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter sowie Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten direkt vom Landwirtschaftsamt St. Gallen kurz vor der entsprechenden Strukturdatenerhebung alle nötigen Informationen per Post zugestellt.
Ebnat-Kappel
07.02.2025
07.02.2025 15:38 Uhr
Strukturdatenerhebung 2025

(Symbolbild)
Bild:
LID
Für das Gesuch von Direktzahlungen führt das Landwirtschaftsamt St. Gallen die jährliche Strukturdatenerhebung für alle berechtigten Landwirtschaftsbetriebe im Kanton St.Gallen durch.
Neue Betriebe oder neue Tierhalter sind allenfalls noch nicht erfasst. Um die Registrierung ergänzen zu können, bitten wir alle während der Erhebung nicht kontaktierten Betriebe, sich bis Ende März 2025 für die nötige Erfassung bei dem Gemeindeverantwortlichen Landwirtschaft, Hans Looser zu melden, Telefon 071 992 64 34, hans.looser@ebnat-kappel.ch
Betriebstypen | Zeitraum |
Direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe | 15. Februar bis 2. März 2025 |
Betriebe ohne Direktzahlungen, private Tierhaltungen sowie Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen | 15. März bis 31. März 2025 |
Wattwil
Die betroffenen Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen sowie Tierhalter und Tierhalterinnen erhalten direkt vom Landwirtschaftsamt St.Gallen kurz vor der entsprechenden Strukturdatenerhebung alle nötigen Informationen per Post zugestellt.