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Wattwil
10.02.2025

Mitwirkungsverfahren «Campus-Steg Wattwil»

Steg über die Thur. (Symbolbild)
Steg über die Thur. (Symbolbild) Bild: Kanton St.Gallen
Der Gemeinderat Wattwil hat gemäss Art. 33bis Abs. 2 Strassengesetz (sGS 732.1, StrG), ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchzuführen.

In der Gemeinde Wattwil soll zwischen dem Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg (BWZT) und der sich im Bau befindenden Kantonsschule Wattwil (KSW) eine neue Brückenverbindung in Form eines Stegs erstellt werden. Die Brückenverbindung «Campus-Steg Wattwil» soll vorwiegend den Fussgängern zur Verfügung stehen. Für dieses Projekt ist das Strassenplanverfahren durchzuführen. Es ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Für die Anpassung im Bereich der Widerlager am Georges-Heberlein-Weg Nr. 4.014 (Gemeindeweg 1. Klasse) und am Speerweg Weg Nr. 4.009 (Gemeindeweg 1. Klasse) sowie für die Brückenquerung ist der Erlass eines Teilstrassenplans erforderlich.

Der Gemeinderat Wattwil hat gemäss Art. 33bis Abs. 2 Strassengesetz (sGS 732.1, StrG), ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchzuführen.

Die entsprechenden Unterlagen sind vom 10. Februar 2025 bis 10. März 2025 auf der Webseite der Politischen Gemeinde Wattwil (www.wattwil.ch) aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingesehen werden. In diesem Zeitraum können dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, schriftliche Eingaben und Anträge eingereicht werden.

Gemeinderat

Gemeinde Wattwil / Toggenburg24