- Kolumne von Dr. Philipp Gut
Das Bundesverwaltungsgericht verfügt auf einem Autobahnabschnitt in Basel Tempo 60. Das ist so langsam, wie man früher durch Dörfer fuhr. Die Autobahn, konzipiert als Hochleistungs- und Schnellstrasse, wird streckenweise zu einer Schleichstrasse.
Was macht Rösti?
Die Richter argumentieren mit dem Lärmschutz für einige Anwohner. Das unterlegene Bundesamt für Strassen und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation von Bundesrat Albert Rösti können das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.
Schwammige Prioritäten
Aber ob das helfen würde? Das Bundesverwaltungsgericht bezieht sich in seinem Basler Urteil mehrmals auf einen Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 2023. Damals wurde das Tempo auf der A1 zwischen Zürich-Nord und Brüttisellen von 100 auf 80 km/h reduziert.
Jede Massnahme, die weniger Lärm verursache, würde auch den Gesundheitszustand von Anwohnern verbessern, meinten die Bundesrichter schwammig.
Signalwirkung für ganze Schweiz
Bereits jetzt sei vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Fall Basel eine «Signalwirkung» für die ganze Schweiz zu erwarten, sagt Daniel Seiler vom Automobilclub beider Basel gegenüber der Basler Zeitung.
(K)ein schlechter Witz
Richter mischen sich also immer stärker in die Politik ein – mit spürbarer politischer Schlagseite nach links.
Das freut die links-grüne Lärmliga mit SP-Nationalrätin Gabriela Suter an der Spitze. Sie hat bereits angekündigt, andernorts weitere Klagewillige zu suchen, die sie bei einer Klage «unterstützen» kann.
Tempo 60 auf Autobahnen? Das ist also kein schlechter Witz.