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17.02.2025

Zusammenlegung – Mitwirkung ist online

Der heutige Bahnhof Bruggen entspricht nicht mehr den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und muss bis 2027 saniert werden
Der heutige Bahnhof Bruggen entspricht nicht mehr den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und muss bis 2027 saniert werden Bild: zVg
Die Stadt und der Kanton St.Gallen planen gemeinsam mit der SBB, den Bahnhof Bruggen in Richtung Bahnhof Haggen zu verschieben und zu einem Doppelbahnhof auszubauen.

Die neue Passerelle mit den beiden Erschliessungstürmen wird die auf unterschiedlichen Niveaus liegenden Bahnhöfe verbinden. Vom 17. Februar bis 19. März 2025 kann sich die Bevölkerung zum aktuellen Projektstand äussern.

Gemäss kantonalem Strassengesetz (sGS 732.1; StrG Art. 33bis Abs. 2) muss die Stadtverwaltung eine geeignete Mitwirkung ermöglichen. Nach Abschluss der Mitwirkungsphase sichtet das städtische Tiefbauamt alle Eingaben und fasst diese in einem Mitwirkungsbericht zusammen.

Dieser wird anschliessend auf der Mitwirkungsplattform veröffentlicht, wobei die Stellungnahmen anonymisiert (ohne Namensnennung) aufgeführt werden.

Das Mitwirkungsverfahren läuft vom 17. Februar bis 19. März 2025. Während dieser Frist steht das Tiefbauamt bei Fragen oder für Besprechungen gerne zur Verfügung.

partizipieren.stadt.sg.ch

pd/stz. / Toggenburg24