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St. Gallen
17.02.2025

Es flogen Inventar und Fäuste

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: shutterstock.com
In einer Rheintaler Bar ging es lange zu und her wie in einem Westernfilm. So soll eine Barkeeperin mehrmals gewalttätig und verbal ausfallend geworden sein – um es gelinde auszudrücken.

Es liest sich wie ein Western-Roman, was sich in einer Rheintaler Bar ereignet hat. So soll eine Brutalo-Barkeeperin äusserst ausfallend geworden und unbelehrbar sein. Doch der Reihe nach.

Polizei kommt nicht an

Eine Barkeeperin, Ende Zwanzig, übernahm 2023 die Führung einer Bar im Rheintal. Schon kurz darauf regnete es Lärmklagen und über das Nicht-Einhalten von Öffnungszeiten. Die Gemeinde reagierte letztendlich und verfügte eine Verkürzung der Öffnungszeiten. Der Bescheid wurde dem Patentinhaber zugestellt, doch offenbar gelangte er nicht weiter an die Barkeeperin. Dies schreibt das «St.Galler Tagblatt».

Weiterhin habe es Ärger und Ruhestörungen gegeben und auch die Polizei sei mehrfach vor Ort gewesen. In einer Winternacht von Sonntag auf Montag beispielsweise fand die Polizei am frühen Morgen trinkende Gäste vor. In der Woche darauf das gleiche Spiel – diesmal resultierte es in einer Schliessung. Während mancher einen Schlussstrich gezogen hätte, zog die gelernte Malerin weiter durch und verursachte weitere Lärmklagen. Danach machte die Polizei den Laden endgültig dicht.

Es fliegen nicht nur die Fäuste

Vier Wochen später eskalierte der Streit komplett. Kurz nach halb vier Uhr morgens musste die Polizei einmal mehr ausrücken und vernahm bereits im Freien die dröhnende Musik. Drinnen war man sich keiner Schuld bewusst.

Eine Polizistin wurde in der Folge tätlich angegriffen und kassierte eine schallende Ohrfeige. Dazu flogen nicht nur die Fäuste, sondern auch Spucke und allerlei böse Worte. Drei Monate später wurde auch ein Sicherheitsmitarbeiter der Gemeinde angegriffen. Erneut flogen die Fäuste und diesmal auch die Füsse. Zudem folgten Drohungen und Beschimpfungen. Und sogar eine mobile Menütafel soll den Weg zum Mitarbeiter gefunden haben.

Jetzt stand die Querulantin vor Gericht und gab sich für einmal still. Im Strafbefehl wird festgehalten, dass das Verschulden der Frau keinesfalls «leicht» wiege. Die Malerin besitzt mehrere Vorstrafen. Einsicht sucht man angeblich vergebens. Ein bedingter Strafvollzug komme nicht mehr in Frage. Vielmehr sei sie schuldig zu sprechen wegen mehrfacher Tätlichkeiten, mutwilliger Belästigung, Beschimpfung und Drohung sowie der mehrfachen Gewalt oder Drohung gegenüber Behörden oder Beamte und des Missachtens einer polizeilichen Anordnung.

Unbedingte Strafe

Die leichteren Übertretungen hätten eine Busse von tausend Franken auszufällen, heisst es weiter. Dazu kommt eine unbedingte Geldstrafe von 4500 Franken für die schweren Vergehen. Damit kommen insgesamt 6720 Franken auf die Barkeeperin zu – zuzüglich der Verfahrenskosten. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen und angefochten werden.

fam / Toggenburg24