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Mosnang
21.02.2025

Der Gemeinderat begrüsst Betriebserweiterung

Für die Betriebserweiterung war die Erarbeitung eines Sondernutzungs-­ und Teilzonenplans notwendig. (Symbolbild)
Für die Betriebserweiterung war die Erarbeitung eines Sondernutzungs-­ und Teilzonenplans notwendig. (Symbolbild) Bild: https://naef-metzg.ch/
Im Rahmen einer Betriebsentwicklung beabsichtigt die Firma NÄF­metzg AG an der Bütschwilerstrasse 2, Mosnang eine Erweiterung ihres Produktions­ und Verarbeitungs­gebäudes.

Gemeinsam mit der Gemeinde hat sich die Firma NÄF­metzg AG mit einer Standortevaluation ausei­nandergesetzt. Resultierend aus diesem Prozess wird die Realisierung eines Anbauprojektes auf den Grundstücken Nr. 89 und 1949 anvisiert. Diese Grundstücke befinden sich in der Kern­ respektive Landwirtschaftszone. Für das geplante Projekt ist somit eine Einzonung von Landwirt­schaftsland notwendig. Da es sich um eine Einzonung von Gewerbeland handelt, hat dies keinen Einfluss auf den Auszonungsprozess.

Mehrqualitäten verbindlich festschreiben

Die Firma NÄF­metzg AG hat in einem durch die Gemeinde und Raumplanungsbüro begleiteten Prozess und unter Einbezug von kantonalen Amtsstellen ein Richtprojekt er­ arbeitet. Für die Betriebserweiterung war die Erarbeitung eines Sondernutzungs-­ und Teilzonenplans notwendig.
Die Erarbeitung eines Sondernutzungsplans ist – neben der Einzonung einer Teilfläche – insbesondere aufgrund von betrieblich notwendigen Abweichungen der Regelbau­ weise erforderlich. Damit mit einem Sondernutzungsplan über die Regelbauweise hinausgehende Bestimmungen begründet und bewilligt werden können, müssen darin auch Mehrqualitäten gegenüber der Regelbauweise pla­nungsrechtlich verbindlich festgeschrieben werden. 

Information am 19. März 2025

Der Gemeinderat begrüsst und unterstützt die Betriebs­erweiterung der Firma NÄF­metzg AG in der Gemeinde Mosnang. Da es sich um ein öffentliches Planverfahren handelt, obliegt die Federführung der Gemeinde. In einem nächsten Schritt steht das öffentliche Mitwirkungsverfah­ren an. Parallel wurde das Dossier den kantonalen Amts­ stellen zur Vorprüfung zugestellt. Gerne informieren wir die interessierte Bevölkerung am 19. März 2025 an einem Informationsanlass über das beabsichtigte Neubauprojekt und das bevorstehende Verfahren.

Gemeinde Mosnang / Toggenburg24