Gemeinsam mit der Gemeinde hat sich die Firma NÄFmetzg AG mit einer Standortevaluation auseinandergesetzt. Resultierend aus diesem Prozess wird die Realisierung eines Anbauprojektes auf den Grundstücken Nr. 89 und 1949 anvisiert. Diese Grundstücke befinden sich in der Kern respektive Landwirtschaftszone. Für das geplante Projekt ist somit eine Einzonung von Landwirtschaftsland notwendig. Da es sich um eine Einzonung von Gewerbeland handelt, hat dies keinen Einfluss auf den Auszonungsprozess.
Mehrqualitäten verbindlich festschreiben
Die Firma NÄFmetzg AG hat in einem durch die Gemeinde und Raumplanungsbüro begleiteten Prozess und unter Einbezug von kantonalen Amtsstellen ein Richtprojekt er arbeitet. Für die Betriebserweiterung war die Erarbeitung eines Sondernutzungs- und Teilzonenplans notwendig.
Die Erarbeitung eines Sondernutzungsplans ist – neben der Einzonung einer Teilfläche – insbesondere aufgrund von betrieblich notwendigen Abweichungen der Regelbau weise erforderlich. Damit mit einem Sondernutzungsplan über die Regelbauweise hinausgehende Bestimmungen begründet und bewilligt werden können, müssen darin auch Mehrqualitäten gegenüber der Regelbauweise planungsrechtlich verbindlich festgeschrieben werden.
Information am 19. März 2025
Der Gemeinderat begrüsst und unterstützt die Betriebserweiterung der Firma NÄFmetzg AG in der Gemeinde Mosnang. Da es sich um ein öffentliches Planverfahren handelt, obliegt die Federführung der Gemeinde. In einem nächsten Schritt steht das öffentliche Mitwirkungsverfahren an. Parallel wurde das Dossier den kantonalen Amts stellen zur Vorprüfung zugestellt. Gerne informieren wir die interessierte Bevölkerung am 19. März 2025 an einem Informationsanlass über das beabsichtigte Neubauprojekt und das bevorstehende Verfahren.