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Mosnang
22.02.2025

Verlängerung Planungszone und anderes

Gemeindehaus Mosnang. (Symbolbild)
Gemeindehaus Mosnang. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Um die Planungszone als Sicherungsmittel für die Auszonungen aufrechtzuerhalten, hat der Gemeinderat die Planungszone entsprechend verlängert.

Mit Beschluss vom 9. Februar 2022 erliess der Gemeinde­ rat im Zusammenhang mit der Totalrevision der Ortspla­nung zur Sicherung der notwendigen Auszonungen auf mehreren Grundstücken eine Planungszone nach Art. 42 ff. des Planungs-­ und Baugesetzes (PBG). In der Zwischenzeit haben Gemeinderat und Verwaltung die verschiedenen Unterlagen der Ortsplanungsrevision (Richtplan, Zonen­ plan, Baureglement) ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat im Herbst 2024 die Rahmennutzungsplanung zur kanto­nalen Vorprüfung verabschiedet und der Bürgerschaft an einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt (siehe Titelseite). Gemäss PBG kann eine Planungszone um 2 Jahre verlängert werden, wenn Rechtsmittel hän­gig sind oder andere triftige Gründe vorliegen. Die Totalrevision der Bau­ und Zonenordnung ist zurzeit noch im Gang. Um die Planungszone als Sicherungsmittel für die Auszonungen aufrechtzuerhalten, hat der Gemeinderat die Planungszone entsprechend verlängert. Betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erhalten eine persönliche Mitteilung. 

Verlängerung Planungszone

Öffentliche Auflage / Einspracheverfahren
Im Zusammenhang mit der Revision der Ortsplanung hat der Gemeinderat in Anwendung von Art. 42 ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) am 9. Februar 2022 den Erlass nachfolgender Planungszone beschlossen. Deren Publikation erfolgte am 4. März 2022.

Die Planungszone gilt seit diesem Datum auf folgenden Grund- stücken oder Teilen von folgenden Grundstücken:
Nrn. 755, 750, 1916, 1917, 745, 1446, 2182, 658, 676, 619, 620,
989, 454, 472, 354, 38, 44, 45, 48, 49, 2197, 92, 2119, 992, 2213,
2215, 924, 340, 843, 124, 878, 2216, 847, 938, 144, 140, 134, 135,
188, 171, 177, 840, 1943, 2072, 300, 362, 387, 899, 1880, 1913,
368

Der Zweck der Planungszone besteht darin, die in der Gemeinde Mosnang erforderlichen Auszonungen zu sichern. Aufgrund der Anforderungen des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (SR 700; abgekürzt RPG) sind überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren (Art. 15 Abs. 2 RPG). Gemäss dem revidierten kantonalen Richtplan verfügt die Gemeinde Mosnang über eine zu grosse Bauzone und ist angewiesen, die Bauzonenreserve um 1.1 ha (11’000 m2) zu verringern.

Die Planungszone bezeichnet jene Grundstücke, bei welchen im Rahmen der Ortsplanungsrevision eine (teilweise) Zuweisung zum Nichtbaugebiet geprüft wird. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Planung erschweren könnte. Baubewilligungen für neue Bauten, Anlagen oder Nutzungen gemäss der bisherigen Zonenordnung können nicht mehr erteilt werden.

Mit Beschluss vom 19. Februar 2025 hat der Gemeinderat Mosnang die laufende Planungszone um 2 Jahre verlängert.

Die Totalrevision der Bau- und Zonenordnung ist zurzeit noch im Gang. Um die Planungszone als Sicherungsmittel für die Auszonungen aufrechtzuerhalten, ist deren Verlängerung notwendig. Nach Art. 42 Abs. 3 PBG ist eine solche um 2 Jahre möglich. Sie gilt aber längstens bis zur Rechtskraft des neuen Zonenplans. Die Verlängerung der Planungszone tritt sofort in Kraft und wird am Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Die Verlängerung der Planungszone um 2 Jahre liegt ab 24. Februar bis 25. März 2025 öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde Mosnang (www.mosnang.ch) und bei der Abteilung Kanzlei (Gemeindehaus, 1. Obergeschoss, Büro 5) einsehbar. Direkt betroffene Grundeigentümer erhalten eine persönliche Anzeige.

Gegen die Verlängerung der Planungszone kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Mosnang, Hinterdorfstr. 6, 9607 Mosnang schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (Art. 44 Abs. 3 PBG).

Defibrillatoren

Neue Zuständigkeit für Unterhalt und Überwachung

Der Gemeinderat hat die Verantwortung für Überwachung und Unterhalt der Defibrillatoren der Feuerwehr übertragen. Im Gemeindegebiet Mosnang gibt es fünf öffentli­che Standorte für Defibrillatoren. Vier davon werden von der Gemeinde betrieben und unterhalten, nämlich an den Standorten Schulhaus Libingen, Oberstufe Mosnang, Schulhaus Mühlrüti und Schulhaus Dreien. Beim Massnah­menzentrum Bitzi in Mosnang steht ebenfalls ein der Öf­fentlichkeit zur Verfügung stehender Defibrillator. Dieser wird durch das Massnahmenzentrum Bitzi selber betrie­ben und unterhalten.

Die Verantwortung für den Unterhalt der Defibrillatoren wurde in der Vergangenheit unterschiedlich geregelt. Mitglieder des Samaritervereins Mosnang, Privatpersonen oder die Hauswartungen haben Kontroll-­ oder Unterhalts­massnahmen durchgeführt. Mit der Übergabe der Verant­wortung der von der Gemeinde betriebenen Standorte an die Feuerwehr wird die Zuständigkeit klar und einheitlich geregelt. Allen bisher an den Kontrollmassnahmen Betei­ligten wird für die geleistete Arbeit herzlich gedankt.

Dorfbach – Korrektur Abschlussrechnung

Im Rahmen der Präsentation der Investitionsrechnung 2022 wurde die Schlussrechnung des Bauprojektes Dorf­bach vorgelegt. Die Genehmigung der Schlussrechnung durch die Kantonale Fachstelle stand noch aus. Aufgrund der höheren Schlussrechnung hat das Amt für Wasser und Energie (AWE) in Aussicht gestellt, bei der Regierung um einen Nachtragskredit für die Subventionierung der Mehr­ kosten zu ersuchen.

Mit Verfügung vom 27. November 2024 erfolgte nun die letzte Subventionsabrechnung und somit die Schlussab­rechnung durch das AWE. Dank der Mehrkosten Anerkennung durch die Regierung resultieren die Kosten der Ge­meinde unter dem Aspekt «Wasserbau» um Fr. 173’115.74 tiefer als in der Abrechnung 2022 präsentiert. Die entspre­chende Korrektur wurde bereits mit dem Abschluss 2023 berücksichtigt.

Ausserdem hat der Gemeinderat…

… die Baumeisterarbeiten für die Sanierung der Ricket­schwendistrasse, Abschnitt Mühle-­Chechbrunnen an die Firma Urs Schatt Tiefbau GmbH, Oberwangen erteilt.
… die Firma «Die Botschafter» für eine Begleitung des diesjährigen Thementages des Gemeinderates zur Ent­ wicklung der Legislaturziele engagiert.
… den letzten von Josef Müller verfassten Tätigkeitsbericht 2024 der Chronikstube Mosnang zur Kenntnis genommen und herzlich verdankt.

Die Gesamtausgabe der Gemeindenachrichten finden Sie im Anhang:

Gemeinde Mosnang / Toggenburg24