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Ebnat-Kappel
22.02.2025

Informationen zur Pflegefinanzierung

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: pd
Leben Sie in einem Alters- und Pflegeheim und benötigen Pflege? Dann müssen Sie nur einen Teil der Pflegekosten bezahlen. Die restlichen Kosten übernehmen die Krankenkasse und derStaat.

Leben Sie in einem Alters- und Pflegeheim und benötigen Pflege? Dann müssen Sie nur einen Teil der Pflegekosten bezahlen. Die restlichen Kosten übernehmen die Krankenkasse und der Staat. Die Betreuungs- und Aufenthaltskosten bezahlen Sie entweder selber oder werden Ihnen bei  den  Ergänzungsleistungen  angerechnet.
Sie haben Anspruch auf die Restfinanzierung der Pflegekosten, wenn Sie

  • in ein kantonal anerkanntes Alters- und Pflegeheim, eine Tages-/Nachtstruktur oder ein Hospiz eintreten.
  • in der Schweiz grundversichert sind

Wohnten Sie vor dem Heimeintritt schon im Kanton St.Gallen? Dann können Sie Ihren Anspruch auf Pflegefinanzierung bei der SVA St.Gallen anmelden.

Hatten Sie Ihren Wohnsitz vor dem Heimeintritt in einem anderen Kanton? Dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle im bisherigen Wohnkanton.Ihren Anspruch können Sie maxi- mal für sechs Monate rückwirkend geltend machen. Beziehen Sie Ergänzungsleistungen oder melden Sie sich aufgrund des Heimaufenthalts für Ergänzungsleistungen an? Dann ist keine separate Anmeldung für die Pflegefinanzierung notwendig.

Wenn Sie keine Ergänzungsleistungen beziehen, füllen Sie bitte das Anmeldeformular auf www.svasg.ch/pf-anmeldung aus.

Die Gesamtausgabe der Gemeindeinformationen finden Sie im Anhang:

AHV Zweigstelle / Toggenburg24