Tagesfamilien sind eine Möglichkeit der familien- ergänzenden Betreuung. Sie ermöglichen eine flexible Kinderbetreuung im familiären Rahmen und in einer vertrauten Umgebung. Personen, die eine Tagesfamilienbetreuung anbieten, benötigen eine Eignungsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde.
Eine Möglichkeit für die familienergänzende Bildung und Betreuung nebst Kindertagesstätten und schulergänzenden Betreuungsangeboten ist die Tagesfamilienbetreuung. Die Betreuungsperson betreut eines oder mehrere Kinder im eigenen Haushalt regelmässig stundenweise, halb- oder ganztags und bietet den Kindern einen familiennahen Alltag.
Betreuung von höchstens fünf Kindern
Für die familienergänzende Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren im eigenen Haushalt besteht eine Meldepflicht, wenn die Betreuung regelmässig und gegen Entgelt stattfindet. Generell dürfen höchstens fünf Kinder gleichzeitig regelmässig betreut werden. Wie viele Tagespflegekinder in einer Tagesfamilie betreut werden können, hängt vom Betreuungsbedarf der Kin- der, den Kompetenzen und der Wohnsituation der Betreuungsperson und den Kapazitäten für eine qualitativ gute Elternarbeit ab.