Um dieses Jahrhundertprojekt Rhesi zügig und koordiniert voranzutreiben, soll ein spezielles Verfahrensgesetz geschaffen werden. Die vorberatende Kommission unterstützt diesen Schritt und empfiehlt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten.
Das Jahrhundert-Hochwasserschutzprojekt Rhesi macht aufgrund seiner Grösse und Komplexität ein eigenes Verfahrensgesetz nötig. Um sämtliche kantonalen und kommunalen Verfahren zielgerichtet und zeitnah führen zu können, soll die Konzentration der Verfahren beim Kanton erfolgen.
Unter dem Vorsitz von Bernhard Hauser, Sargans, hat die vorberatende Kommission das Verfahrensgesetz beraten. Sie liess sich umfassend zum Grossprojekt und den Auswirkungen auf die Wasserversorgung im Rheintal informieren.
Die Kommission spricht sich für die Konzentration der notwendigen Genehmigungsverfahren beim Kanton aus, damit diese effizient und einheitlich durchgeführt werden können. Zudem soll die Genehmigung der Anpassungen bei den Wasserversorgungsanlagen in zwei Stufen erfolgen. Die vorberatende Kommission sieht zwei Änderungen im Gesetz vor, um die Zuständigkeit und das Verfahren punktuell zu präzisieren.
Beratung der Vorlage
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Frühjahrssession in erster Lesung und voraussichtlich in der Sommersession 2025 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.24.08 zu finden.