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Mosnang
27.02.2025

Wichtige Informationen der Gemeinde

Gemeindehaus Mosnang. (Symbolbild)
Gemeindehaus Mosnang. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Es geht um die Genehmigung der kantonalen Richtplan-Anpassung 2023, die Strukturdatenerhebung privater Tierhaltungen und last but not least die Verkehrsregelung am Fasnachtsumzug.

Genehmigung kantonale Richtplan-Anpassung 2023

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 18. Dezember 2024 die Richtplan­-Anpassung 23 genehmigt. Damit können die Anpassungen angewendet werden. Der aktualisierte Richtplantext sowie die nachgeführte Richtplankarte sind auf der Website des Kantons publiziert (www.sg.ch/ richtplan).

Strukturdatenerhebung – Private Tierhaltungen

Wie bereits angekündigt, findet die diesjährige Datenerhebung vom 15. Februar bis 2. März 2025 für direkt­ zahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe und vom 15. bis 31. März 2025 für Betriebe ohne Direktzahlungen, private Tierhaltungen sowie Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen statt. Nebst den Landwirtschaftsbetrieben sind auch alle (pri­vaten) Tierhalter und Tierhalterinnen von Klauen­ oder Huftieren (z.B. Ziegen, Schafe, Alpakas), Geflügel (z.B. Hennen, Enten, Gänse) oder Bienen sowie Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen verpflichtet, an der jährlichen Datenerhebung teilzunehmen.

Bisher nicht gemeldete Tiere können via Formular «Neu­anmeldung Hobbytierhaltung» dem Landwirtschaftsamt des Kantons St.Gallen (tiere­sg@sg.ch) gemeldet wer­ den. Bei Fragen hilft Ihnen auch das Regionale Landwirt­schaftsamt Unteres Toggenburg (Telefon 071 932 35 04 / grundbuchamt@kirchberg.ch) weiter.

Verkehrsregelung am Fasnachtsumzug. Bild: pixabay

Fasnachtsumzug Mosnang – Postautokurse und Sperrung

Infolge des Umzuges am Sonntag, 2. März 2025 gibt es folgende Anpassungen, respektive Ausfälle der Postauto­ betriebe:

  • 13.18 Uhr ab Bütschwil nach Mosnang – fährt nur bis zum Umzug
  • 13.25 Uhr ab Mosnang Post bis Mühlrüti (Hulftegg) – fällt aus
  • 13.54 Uhr ab Mühlrüti (Hulftegg) nach Mosnang Post – fällt aus
  • 14.03 Uhr ab Mosnang (Weiher) bis Bütschwil – norma­ ler Kurs
  • 14.18 Uhr ab Bütschwil, fährt via Taa nach Libingen Dorf (Haltestellen Pflegeheim Solino über Mosnang bis Dietenwil nicht bedient)
  • 14.54 Uhr ab Libingen Dorf, fährt via Taa nach Bütschwil Bahnhof (Haltestellen Dietenwil über Mosnang bis Pflegeheim Solino nicht bedient)

Zudem ist die Durchfahrt «Grund» bis «Unterdorf» ab 12.30 Uhr bis ca. 15.30 Uhr gänzlich gesperrt.

Besten Dank für das Verständnis.

Verlängerung Planungszone

Öffentliche Auflage / Einspracheverfahren

Im Zusammenhang mit der Revision der Ortsplanung hat der Gemeinderat in Anwendung von Art. 42 ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) am 9. Februar 2022 den Erlass nach- folgender Planungszone beschlossen. Deren Publikation erfolgte am
4. März 2022.

Die Planungszone gilt seit diesem Datum auf folgenden Grund- stücken oder Teilen von folgenden Grundstücken:
Nrn. 755, 750, 1916, 1917, 745, 1446, 2182, 658, 676, 619, 620,
989, 454, 472, 354, 38, 44, 45, 48, 49, 2197, 92, 2119, 992, 2213,
2215, 924, 340, 843, 124, 878, 2216, 847, 938, 144, 140, 134, 135,
188, 171, 177, 840, 1943, 2072, 300, 362, 387, 899, 1880, 1913,
368

Der Zweck der Planungszone besteht darin, die in der Gemeinde Mosnang erforderlichen Auszonungen zu sichern. Aufgrund der Anforderungen des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (SR 700; abgekürzt RPG) sind überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren (Art. 15 Abs. 2 RPG). Gemäss dem revidierten kantonalen Richtplan verfügt die Gemeinde Mosnang über eine zu grosse Bauzone und ist angewiesen, die Bauzonenreserve um 1.1 ha (11’000 m2) zu verringern.

Die Planungszone bezeichnet jene Grundstücke, bei welchen im Rahmen der Ortsplanungsrevision eine (teilweise) Zuweisung zum Nichtbaugebiet geprüft wird. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Planung erschweren könnte. Baubewilligungen für neue Bauten, Anlagen oder Nutzungen gemäss der bisherigen Zonenordnung können nicht mehr erteilt werden.

Mit Beschluss vom 19. Februar 2025 hat der Gemeinderat Mosnang die laufende Planungszone um 2 Jahre verlängert.
Die Totalrevision der Bau- und Zonenordnung ist zurzeit noch im Gang. Um die Planungszone als Sicherungsmittel für die Auszonungen aufrechtzuerhalten, ist deren Verlängerung notwendig. Nach Art. 42 Abs. 3 PBG ist eine solche um 2 Jahre möglich. Sie gilt aber längstens bis zur Rechtskraft des neuen Zonenplans. Die Verlängerung der Planungszone tritt sofort in Kraft und wird am Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Die Verlängerung der Planungszone um 2 Jahre liegt ab 24. Februar bis 25. März 2025 öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde Mosnang (www.mosnang.ch) und bei der Abteilung Kanzlei (Gemeindehaus, 1. Obergeschoss, Büro 5) einsehbar. Direkt betroffene Grundeigentümer erhalten eine persönliche Anzeige.

Gegen die Verlängerung der Planungszone kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Mosnang, Hinterdorfstr. 6, 9607 Mosnang schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung und einen An- trag zu enthalten. Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (Art. 44 Abs. 3 PBG).

Der Gemeinderat

Bauarbeiten beginnen am 24. Februar 2025. (Symbolbild) Bild: Peter Eggenberger

Mosnang: Strassensanierung Kantonsstrasse

Abschnitt Hofwis bis Ober Winkeln

Unter Federführung des Strassenkreisinspektorates Wattwil werden die Sanierungsarbeiten des oben erwähnten Strassenteilstückes wieder aufgenommen. Die Bauarbei­ ten werden ab dem 24. Februar 2025 ausgeführt und dauern voraussichtlich bis Mai 2025. Bei einem allfälligen Wintereinbruch oder schlechten Wetterprognosen ver­schiebt sich der Baubeginn jeweils auf den darauffolgen­ den Montag. Dementsprechend kann sich der Endtermin verzögern.

Der Verkehr wird während der Bauzeit einspurig geführt und mit einer verkehrsabhängigen Lichtsignal-Anlage­ regelt. Durch die Bauarbeiten sind auch die Zufahrten in die Kantonsstrasse betroffen. Danke für das Verständnis.

Gemeinde Mosnang / Toggenburg24