Christian Gertsch, Gemeindepräsident Neckertal informiert über den Stand der Energie-Förderung und das Mitwirkungsverfahren für die Schutzverordnung Natur- und Landschaftsschutz alt Neckertal.
Energie-Förderung
Mit den Budgetgenehmigungen 2023 bis 2025 wurden Energie- Fördergelder in der Höhe von jeweils Fr. 200'000 genehmigt.
Die Fördergelder stehen in den Bereichen Fernwärme, Fenster Ersatz, PV-Anlagen und Wärmepumpen zur Verfügung. Die Energieagentur St.Gallen wurde mit der Abwicklung der Energie-Förder-Gesuche beauftragt.
Die Energieagentur bewilligte im Jahr 2023 67 Gesuche und im Folgejahr 77 Gesuche. So wurden im ersten Jahr Beiträge in der Höhe von Fr. 163'340 und im zweiten Jahr Beiträge in der Höhe von Fr. 181'100 zugesprochen. 50 % bis 60 % der Beiträge flossen in Neubauten von PV-Anlagen.
Für das 2025 zeigt sich, dass aufgrund der Warteliste aus dem Vorjahr bereits wieder ein Grossteil der zur Verfügung stehen- den Energie-Fördergelder zugesichert wurden. Demnach wird die Zusicherungsreserve gemäss unseren Erfahrungen der laufenden Gesuchseingänge in den Monaten April oder Mai 2025 ausgeschöpft sein und es können keine weiteren Beiträge mehr zugesichert werden.
Der Gemeinderat sieht im Hinblick auf das Budget 2026 keine weitere Äuffnung der Fördergelder vor. Gemäss dem Reglement für das Energieförderprogramm 2023 bis 2025 wird die Warteliste somit gelöscht, wenn das Budget nicht mehr geäufnete wird und erschöpft ist. In diesem Fall werden auch keine weiteren Gesuche mehr angenommen.
Das als «Fusionsgeschenk» an die Bürgerschaft gedachte Energieförderprogramm hat seine Wirkung also voll entfaltet und eine kräftige Investition in die Produktion von erneuerbarer Energie und Umsetzung von Energiesparmassnahmen im Tal konnte gemacht werden. Nun endet dieser Anschub und es ist dem Gemeinderat ein Anliegen, Sie frühzeitig auf diesen Umstand aufmerksam zu machen.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.