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Neckertal
27.02.2025

Information über zwei wichtige Themen

Sonnenuntergang im Wald. (Symbolbild)
Sonnenuntergang im Wald. (Symbolbild) Bild: Sina Kappeler
Mit den Budgetgenehmigungen 2023 bis 2025 wurden Energie- Fördergelder in der Höhe von jeweils Fr. 200'000 genehmigt. Zurzeit läuft vom 3. Februar bis 17. März 2025 das Mitwirkungsverfahren für die Schutzverordnung Natur.

Christian Gertsch, Gemeindepräsident Neckertal informiert über den Stand der Energie-Förderung und das Mitwirkungsverfahren für die Schutzverordnung Natur- und Landschaftsschutz alt Neckertal.

Energie-Förderung

Mit den Budgetgenehmigungen 2023 bis 2025 wurden Energie- Fördergelder in der Höhe von jeweils Fr. 200'000 genehmigt.
Die Fördergelder stehen in den Bereichen Fernwärme, Fenster Ersatz, PV-Anlagen und Wärmepumpen zur Verfügung. Die Energieagentur St.Gallen wurde mit der Abwicklung der Energie-Förder-Gesuche beauftragt.

Die Energieagentur bewilligte im Jahr 2023 67 Gesuche und im Folgejahr 77 Gesuche. So wurden im ersten Jahr Beiträge in der Höhe von Fr. 163'340 und im zweiten Jahr Beiträge in der Höhe von Fr. 181'100 zugesprochen. 50 % bis 60 % der Beiträge flossen in Neubauten von PV-Anlagen.

Für das 2025 zeigt sich, dass aufgrund der Warteliste aus dem Vorjahr bereits wieder ein Grossteil der zur Verfügung stehen- den Energie-Fördergelder zugesichert wurden. Demnach wird die Zusicherungsreserve gemäss unseren Erfahrungen der laufenden Gesuchseingänge in den Monaten April oder Mai 2025 ausgeschöpft sein und es können keine weiteren Beiträge mehr zugesichert werden.

Der Gemeinderat sieht im Hinblick auf das Budget 2026 keine weitere Äuffnung der Fördergelder vor. Gemäss dem Reglement für das Energieförderprogramm 2023 bis 2025 wird die Warteliste somit gelöscht, wenn das Budget nicht mehr geäufnete wird und erschöpft ist. In diesem Fall werden auch keine weiteren Gesuche mehr angenommen.

Das als «Fusionsgeschenk» an die Bürgerschaft gedachte Energieförderprogramm hat seine Wirkung also voll entfaltet und eine kräftige Investition in die Produktion von erneuerbarer Energie und Umsetzung von Energiesparmassnahmen im Tal konnte gemacht werden. Nun endet dieser Anschub und es ist dem Gemeinderat ein Anliegen, Sie frühzeitig auf diesen Umstand aufmerksam zu machen.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Schutzverordnung Natur- und Landschaftsschutz

Zurzeit läuft vom 3. Februar bis 17. März 2025 das Mitwirkungsverfahren für die Schutzverordnung Natur für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Neckertal 1.0. Im Kanton St.Gallen ist es Aufgabe der Gemeinde, dass wertvolle Landschaften, Lebensräume, Biotope, Gehölze und markante Einzelbäume langfristig erhalten bleiben und die gebietstypische Flora und Fauna in ihrem Bestand gesichert wird. Diesbezüglich ist die Gemeinde auf das gemeinsame Interesse von Grundeigentümer, Bewirtschafter und Öffentlichkeit angewiesen, um diese Aufgabe zu erfüllen.

Eine aktualisierte Schutzverordnung ist notwendig und hilfreich, wenn es darum geht, Pflege- und Aufwertungsmassnahmen zu koordinieren, respektive Pflegevereinbarungen mit den Grundeigentümern oder Bewirtschaftern abzuschliessen. Die nun vorliegende neue Schutzverordnung ist nicht ein neues Produkt, sondern vor allem ein Zusammenzug der bisherigen Schutzverordnungen aus den ehemaligen Gemeinden St.Peterzell, Brunnadern und Mogelsberg. Nebst den bereits vorhandenen Schutzobjekten wurde das Inventar auch anhand der bestehenden Bewirtschaftungsverträgen vervollständigt. Die Schutzobjekte wurden überprüft, bewertet und die Inventarblätter mit Pflegeempfehlungen ergänzt.

Während der laufenden Mitwirkung nimmt die Gemeinde gerne Rückmeldungen auf, um Fragen und Unklarheiten zu klären. Da- bei ist es aufgrund der Anzahl an Schutzobjekten, dies natürlich angesichts unserer ausgedehnten Gemeindefläche auch für die Verwaltung eine Herausforderung, dem Verfahren gerecht zu werden. Die Schutzverordnung für die ehemalige Gemeinde Oberhelfenschwil befindet sich nach der öffentlichen Auflage bereits im Genehmigungsverfahren und für die Schutzverordnung für Hemberg war aufgrund ihres neueren Datums noch keine Revision notwendig.

Die Gesamtausgabe des Neckerblattes 02-2025 finden Sie in folgendem Link.

Gemeindepräsident Christian Gertsch / Toggenburg24