Als Reaktion auf die bei der Gemeinde im Frühsommer 2024 eingereichte Petition «Lärmbelästigung durch Töff- und Autoverkehr und Antrag auf Temporeduktion und verkehrsberuhigende Massnahmen auf der Hulfteggstrasse» hat der Gemeinderat beim kantonalen Tiefbauamt einen Antrag auf Temporeduktion eingereicht. Die Chancen sind jedoch gering, dass sich etwas ändert.
Antrag für Verkehrsgutachten gestellt
Im Nachgang zur eingereichten Petition «Lärmbelästigung durch Töff- und Autoverkehr und Antrag auf Temporeduktion und verkehrsberuhigende Massnahmen auf der Hulfteggstrasse» hat der Gemeinderat einen runden Tisch mit Vertretern des Petitionskomitees, zuständigen Fachpersonen aus den kantonalen Fachstellen sowie Vertretern aus den Gemeinden Mosnang und Kirchberg initiiert, um mögliche Lösungsansätze zu diskutieren. In der Folge hat der Gemeinderat beim kantonalen Tiefbauamt einen Antrag für ein Verkehrsgutachten sowie eine Temporeduktion auf durchgehend 60 km/h bis Ende der unteren Hulftegg gestellt.
Nötig, zweck- und verhältnismässig
Die eidgenössische Verkehrsregeln Verordnung regelt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen. Eine Abweichung von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit kann je nach Situation eine Geschwindigkeitsreduzierung darstellen. Eine solche Abweichung ist grundsätzlich mit einem Gutachten gemäss eidgenössischer Signalisation Verordnung zu begründen. Ein Gutachten müsste aufzeigen, ob Massnahmen nötig, zweck- und verhältnismässig sind.
Herabsetzung nicht begründbar
Im vorliegenden Fall hat das kantonale Tiefbauamt in einer Vorprüfung insbesondere die Teilaspekte «Lärm» und «Verkehrssicherheit» beurteilt. Im Teilaspekt Lärm ist zu beachten, dass die Immissionsgrenzwerte trotz dem hohen Anteil an lauten Fahrzeugen eingehalten sind. Dabei handelt es sich jedoch um Grenzwerte für die Lärmbelastung im Jahresmittel. Gegen laute Einzelereignisse können aufgrund der gesetzlichen Grundlage aktuell lediglich Polizeikontrollen eingesetzt werden. Betreffend Teilaspekt Verkehrssicherheit gilt in den bewohnten Weilern bereits heute für sämtliche Abschnitte mit angrenzenden Überbauungen Tempo 60 km/h. In Abschnitten, welche keine angrenzenden Gebäude aufweisen, gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die nicht überbauten Abschnitte zwischen Mühlrüti und Untere Hulftegg sind zudem gerade und übersichtlich, womit eine Herabsetzung nicht begründbar ist.
Anderweitige Massnahmen prüfen
Aus verkehrssicherheitstechnischer Begebenheit kann nach dem aktuellen Kenntnisstand und mit den vorliegenden Informationen aus Sicht des kantonalen Tiefbauamtes keine Begründung für die Notwendigkeit einer Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit abgeleitet werden.
Die Erstellung eines Gutachtens bindet personelle und finanzielle Ressourcen. Im Ergebnis erwartet der Gemeinderat jedoch keine neuen Erkenntnisse, weshalb nicht weiter auf der Ausarbeitung eines Gutachtens beharrt wird. Gemeinsam mit den Petitionären und den kantonalen Fachstellen werden anderweitige wirksame Massnahmen geprüft.
Der Gemeinderat
Die Gesamtausgabe der Mosliger Gemeindenachrichten finden Sie im Anhang: