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Thema Strassen und Schulraumerweiterung

Symbolbild.
Symbolbild. Bild: zVg
Am Montag, 10. März 2025 erfolgt der Baustart zur Belagssanierung der Sedelbergstrasse in Dietfurt. Die Oberdorfstrasse in Ganterschwil ist sanierungsbedürftig. Bei der Schulraumerweiterung ist die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen.

Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis am 5. April 2025. Anpassungen aufgrund von Witterungseinflüssen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Während dieser Zeit ist die Strasse grundsätzlich befahrbar, mit Behinderungen und Wartezeiten muss jedoch während der gesamten Bauzeit gerechnet werden.
 
Eine komplette Sperrung während des Belagseinbaus ist unumgänglich. Über den genauen Zeitpunkt wird so früh wie möglich mittels Infotafeln an der Strasse informiert.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Situationsplan Sedelbergstrasse Dietfurt. Bild: Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil

Gutachten zur Strassensanierung und Strassenentwässerung der Oberdorfstrasse Ganterschwil

Die Oberdorfstrasse in Ganterschwil ist sanierungsbedürftig. Hinzu kommt, dass sich entlang dieser Strasse bei Regenfall jeweils eine grosse Menge an Oberflächenwasser ansammelt, welches abgeleitet werden muss.

Ursprünglich war eine reine Strassensanierung geplant. Bei der Aufbereitung der damaligen Projektunterlagen stellte sich jedoch heraus, dass das Projekt den Anforderungen des kantonalen Amtes für Wasser und Energie (AWE) entsprechend anzupassen ist. Andernfalls ist es nicht genehmigungsfähig. Es ist eine Strassenentwässerung inkl. Oberflächenentwässerung zu realisieren.
 
Die Anpassungen am Projekt haben Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Kostenvoranschlag und dem Budget 2024 zur Folge. Gestützt auf die Projektanpassung ist mit Kosten von Fr. 550'000.00 (inkl. Mwst.) für die Strassensanierung und Fr. 670'000.00 (inkl. Mwst.) für die Entwässerung zu rechnen. Im Sinne der Einheit der Materie ist neu ein Kredit über total Fr. 1'128'500.00 (exkl. Mwst.) einzuholen. Deshalb muss diese neue Ausgabe gemäss Anhang der Gemeindeordnung zwingend an der Bürgerversammlung in Form eines Gutachtens zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Gut- achten kann im Geschäftsbericht ab Seite 64 eingesehen werden. Ausserdem liegt es bei der Ratskanzlei im Gemeindehaus öffentlich auf.

Urnenabstimmung Schulraumerweiterung; Feststellung der endgültigen Ergebnisse

Am 9. Februar 2025 fand die Urnenabstimmung zum Baukredit für die Schulraumerweiterung der Primarschule Bütschwil statt. Die vierzehntägige Beschwerdefrist ist unbenützt ab- gelaufen. Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist das
 
endgültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen; sGS 125.3). Der Gemeinderat Bütschwil- Ganterschwil hat mit Beschluss vom 25. Februar 2025 das endgültige Ergebnis des ersten Wahlgangs festgestellt.

Verkehrsanordnung Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil

Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV
zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnung:

Dietfurt, Abschnitt Landstrasse Nr. 24 bis Langensteigstrasse Höhe Thurstrasse

«Fussweg» (Signal Nr. 2.61) mit Zusatz «Fahrrad gestattet» (Piktogramm Nr. 5.31)
 
Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).

Verkehrspolizei Kanton St. Gallen

Die Gesamtausgabe des Mitteilungsblattes finden Sie im Anhang:

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil / Toggenburg24