Die Petitionsfreiheit ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Anliegen an die Behörden und die Verwaltung zu richten, ohne dadurch Nachteile zu erfahren. Die Behörde ist verpflichtet, von der Petition Kenntnis zu nehmen, jedoch besteht keine Pflicht zur materiellen Behandlung oder Umsetzung des Anliegens.
Windenergie in der Gemeinde Kirchberg
Die Petition «Kirchberg klärt ab!», welche von 252 Personen unterzeichnet wurde, bezieht sich auf das Thema Windenergie in der Gemeinde Kirchberg. Mit der Genehmigung der Richtplananpassung 23 hat der Kanton St. Gallen 15 Windeignungsgebiete festgelegt. Windeignungs- gebiete bezeichnen grossräumige Gebiete, welche sich für Windparks eignen. Sie legen jedoch keine konkreten Standorte für einzelne Windenergieanlagen fest. Mit dem Gebiet Hamberg/ Alvensberg befindet sich eines dieser Windeignungsgebiete teils in der Gemeinde Kirchberg. Potenziellen Investorinnen und Investoren steht es nun frei, Windpärke zu projektieren und die dazugehörigen Plan- und Bewilligungsverfahren einzuleiten.
Hauptforderung der Petition
Die Petition ersucht den Gemeinderat, sich für eine gründliche und ergebnisoffene Abklärung zum Bau und Betrieb von einer oder mehreren Windkraftanlagen im Raum Hamberg/Alvensberg einzusetzen und die Bevölkerung mit regelmässigen Updates im Gmeindsblatt und auf der Gemeindewebseite proaktiv auf dem Laufenden zu halten. Die Abklärungen können beispielsweise durch potenzielle Investoren getroffen werden.
Die Petition «Kirchberg klärt ab!» setzt sich für eine sachliche und faktenbasierte Diskussion ein und lehnt sowohl eine vorschnelle Befürwortung als auch eine grundsätzliche Ablehnung ohne Prüfung ab. Die Entscheidung über Bau oder Nicht-Bau von Windrädern soll aufgrund von Fakten gebildet werden, welche eine objektive Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen der Windkraft an den konkreten Standorten ermöglichen. Abklärungen sollen gemäss der Petition zu den Bereichen technische Machbarkeit, Landschaftsschutz, Windpotenzial, Schall, Schattenwurf, Artenschutz, nationale Interessen und Netzanschluss getroffen werden.
Die nächsten Schritte
In einer der kommenden Sitzungen wird der Gemeinderat die Petition zur Kenntnis nehmen.