Seit dem 1. Februar 2024 gilt in der Schweiz eine neue Deklarationspflicht für Brot und Feinbackwaren im Offenverkauf. Bäckereien, Gastronomiebetriebe, Grossverteiler, Discounter und auch Tankstellenshops müssen das Herkunftsland der angebotenen Brot- und Feinbackwaren schriftlich angeben. Ein Jahr hatten die Betriebe Zeit, sich auf die Neuerung vorzubereiten – seit Ende Januar 2025 ist nun auch diese Übergangsfrist abgelaufen. Doch wie wird die Vorschrift in der Praxis umgesetzt? Welche Herausforderungen entstehen für Bäckereien? Und nehmen die Konsumenten die neue Kennzeichnung überhaupt wahr?
Bäckereien zwischen Mehraufwand und Transparenz
Die Umsetzung der neuen Vorschrift lief in den meisten Betrieben reibungslos. «Wir haben unsere Mitglieder im Vorfeld umfassend informiert – bisher haben wir wenig Rückmeldungen erhalten, gehen also davon aus, dass die Umstellung gut umsetzbar ist», erklärt Urs Wellauer-Boschung, Direktor des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbands (SBC). Allerdings bleibt der administrative Aufwand eine Belastung für die Branche. «Die Deklaration ist aber gut umsetzbar, sofern man nicht jedes einzelne Produkt ausloben muss», ergänzt der SBC-Direktor.
Ein kritischer Punkt ist die Umsetzung bei Feinbackwaren, weil sie über die gesetzliche Deklarationspflicht hinausgeht: «Es ist vor allem bei diesen Produkten eine sehr grosse administrative Herausforderung, wenn auch die Swissness korrekt ausgelobt sein soll», so Urs Wellauer-Boschung weiter. Dennoch sieht er klare Vorteile in der neuen Regelung – obwohl die Wirtschaftlichkeit schwer abzuschätzen sei. «Die Transparenz bei den Backwarenimporten und die nun klaren Vorschriften sind positiv», betont er aber.