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Ebnat-Kappel
21.03.2025

Initiative schränkt Handlungsfähigkeit ein

Gemeindehaus Ebnat-Kappel. (Symbolbild)
Gemeindehaus Ebnat-Kappel. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
In der Gemeindeinfo vom 22. November 2024 hat der Gemeinderat informiert, dass das Initiativbegehren "Initiative Änderung Gemeindeordnung" zustande gekommen ist. Der Entscheid ist zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen.

Mit dem Initiativbegehren soll der Bürgerschaft das Referendumsrecht bei den umschriebenen Zweckänderungen bei Liegenschaften erteilt werden. Gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeordnung ist die Bürgerschaft für alles zuständig, was dem fakultativen Referendum untersteht, an der Bürgerversammlung beschlossen wird oder eine Urnenabstimmung verlangt. Zudem wählt sie die Gemeindebehörden. Mit dem Initiativbegehren sollen die genannten Änderungen ebenfalls dem Referendum unterstellt werden müssen.

Initiative schränkt Handlungsfähigkeit ein

Die Initiative schränkt die Handlungsfähigkeit des Gemeinderates ein. Durch die Referendumspflicht wird die Flexibilität des Gemeinderats bei der Verwaltung und Nutzung gemeindeeigenen Eigentums eingeschränkt. Zweck- oder Nutzungsänderungen, die im Interesse der Gemein- de und der Bürgerschaft liegen, könnten durch ein Referendum unnötig verzögert oder gar verhindert werden. Dies könnte insbesondere dringende Anpassungen betreffen, die z.B. durch eine unerwartete Entwicklung auftreten könnten. Jede Zweck- oder Nutzungsänderung von betroffenen Grundstücken würde ein potenzielles Referendumsverfahren verursachen, was wiederum einen bürokratischen Aufwand zur Folge hätte. Zudem enthält der Initiativtext keine klaren Definitionen von "Zweck- oder Nutzungsänderungen" oder "aktuellen Gebrauch". Dies könnte zu Interpretationsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheit führen.

Angemessene Bürger-Beteiligung gewährleistet

Die Bürgerschaft verfügt gemäss Gemeindegesetz bereits heute über weitreichende Kompetenzen.
 
Mitbestimmungsmöglichkeiten sind bereits heute in Form von Entscheiden an der Bürgerversammlung, Urnenabstimmungen, Wahl der Gemeindebehörden und Referendumsbegehren vorhanden. Diese demokratischen Möglichkeiten gewährleisten bereits heute eine angemessene Beteiligung der Bürger bei wichtigen Entscheidungen.

Der Gemeinderat ist ein gewähltes Organ und handelt stellvertretend für die Bevölkerung. Er ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Gemeinde. Aus diesem Grund soll der Rat auch über Kompetenzen verfügen, um Entscheide und Handlungen auf Stufe Exekutive selbst vornehmen zu können.

Gemeinderat lehnt ab

Zusammenfassend kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass die Initiative zu einer unnötigen Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Gemeinderats führt und zusätzliche Bürokratie und Kosten verursacht. Die bestehenden demokratischen Möglichkeiten bieten der Bürgerschaft bereits ausreichende Möglichkeiten zur Beteiligung. Aus diesen Gründen lehnt der Gemeinderat die Initiative zur Anpassung der Gemeindeordnung ab.

Stimmt der Gemeinderat dem Initiativbegehren nicht zu, ordnet er gemäss Art. 24 Gemeindeordnung innert zwölf Monaten seit Einreichung des Begehrens die Abstimmung durch die Bürgerschaft an. Das Begehren wurde Ende Oktober 2024 eingereicht. Die Urnenabstimmung muss somit bis spätestens Ende Oktober 2025 erfolgen.

Als nächstes wird die Planung der Urnenabstimmung vorgenommen und das Datum bestimmt.

Die Gesamtinfo von Ebnat-Kappel finden Sie im Anhang:

Gemeinde Ebnat-Kappel / Toggenburg24