Im Kanton Zürich tritt am 1. Juni 2025 das revidierte Hundegesetz samt angepasster Verordnung in Kraft. Mit den Neuerungen will der Kanton die Sicherheit im öffentlichen Raum stärken, die Qualität der Hundeausbildung erhöhen und ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Hund im urbanen Raum fördern.
Drei zentrale Neuerungen für Hundehaltende und Hundetrainer
1. Theoriekurs für Neuhalter und Wiedereinsteiger
Neu müssen Personen, die erstmals oder seit über zehn Jahren wieder einen Hund halten, einen zweistündigen Theoriekurs absolvieren. Der Kurs vermittelt Grundwissen zu Pflichten, artgerechter Haltung und Verantwortung und schliesst mit einer Prüfung ab. Er ist vor oder spätestens zwei Monate nach der Anschaffung des Hundes bzw. nach dem Zuzug in den Kanton Zürich zu absolvieren.
2. Einheitliche praktische Ausbildung für alle Hundehalterinnen und -halter
Unabhängig von Grösse oder Rasse des Hundes müssen künftig alle Hundehaltenden einen praktischen Ausbildungskurs mit mindestens sechs Lektionen besuchen – statt wie bisher 14 bei bestimmten Rassen. Die Ausbildung beginnt ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes und muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Ziel ist eine solide Grunderziehung und sicheres Führen auch in herausfordernden Alltagssituationen. Wer die Lernziele nicht erreicht, muss zusätzliche Lektionen absolvieren.
3. Strengere Anforderungen für Hundetrainerinnen und -trainer
Künftig dürfen nur noch qualifizierte Fachpersonen Hundekurse anbieten. Voraussetzung ist das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung zur Erlangung einer Bewilligung des Veterinäramts. Damit wird ein einheitlicher Qualitätsstandard in der Ausbildung gewährleistet.