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Lütisburg
26.03.2025

In drei Beleuchtungsprofile eingeteilt

Die Betriebseinstellungen der Strassenbeleuchtung werden angepasst. (Symbolbild)
Die Betriebseinstellungen der Strassenbeleuchtung werden angepasst. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock
Die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Kirchberg, Lütisburg und Bütschwil-Ganterschwil haben neue Betriebseinstellungen für die Strassenbeleuchtung beschlossen.

Die Strassenlampen werden künftig in drei Beleuchtungsprofile unterteilt, die sich je nach Zeit und Bewegung anpassen. Die technische Umsetzung erfolgt in allen drei Gemeinden durch die rwt Regionalwerk Toggenburg AG.

Im Herbst 2022 verabschiedeten die Gemeinderäte von Kirchberg, Lütisburg und Bütschwil-Ganterschwil ein neues Konzept für die Strassenbeleuchtung. Mit der Umstellung auf LED-Leuchtmittel und intelligenter Ansteuerung sollen der Energieverbrauch und die Lichtemissionen gesenkt werden. Die im Kon- zept vorgesehenen Massnahmen sind grösstenteils umgesetzt. Ein Grossteil der Strassenlampen in den drei Gemeindegebieten verfügt über LED-Lampen mit Bewegungssensor.

Die Gemeinderäte der drei Gemeinden haben sich mit einer einheitlichen Regelung der Strassenbeleuchtung auseinandergesetzt. Die Strassenlaternen sollen künftig in drei verschiedene Beleuchtungspro- file unterteilt werden. Ein Beleuchtungsprofil legt fest, wie die Strassenbeleuchtung zu bestimmten Zeiten und unter bestimmten Bedingungen eingestellt ist.

Hauptachsen:

05.30 Uhr bis 22.00 Uhr: 100 % konstant (nur bei Dunkelheit bzw. Dämmerung)
22.00 Uhr bis 00.00 Uhr: 50 % konstant, keine Veränderung bei Bewegung
00.00 Uhr bis 05.30 Uhr: 20 % konstant, keine Veränderung bei Bewegung

Quartierstrassen:

05.30 Uhr bis 22.00 Uhr: 50 % konstant, Erhöhung auf 100 % bei Bewegung (nur bei Dunkelheit bzw. Dämmerung)
22.00 Uhr bis 00.00 Uhr: 20 % konstant, Erhöhung auf 50 % bei Bewegung
00.00 Uhr bis 05.30 Uhr: 0 %, Erhöhung auf 20 % bei Bewegung

Sonderlösungen:

individuell bedienbar (nur bei speziellen Gegebenheiten, wie z. B. beim Skiliftplatz Gähwil)

Der Vorschlag zu den Beleuchtungsprofilen der öffentlichen Strassenbeleuchtung wurde von allen drei Gemeinden gutgeheissen. Welches Profil auf welchen Strassen angewendet wird, hat jede Gemeinde selbst festgelegt. Das Profil für Hauptachsen wird in allen drei Gemeinden für die Kantonsstrassen an- gewendet. In der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil sind zudem einzelne Gemeindestrassen zur Beleuchtung als Hauptachse vorgesehen. Die rwt startet nun mit der Umsetzung. Voraussichtlich wird die flächendeckende Einführung bis Ende April abgeschlossen sein.

Dank dem Einsatz von Sensoren bieten sich neue Möglichkeiten. Die LED-Leuchten reagieren mit ihren Sensoren auf Wärme. Wird ein Fahrzeug oder ein Mensch entlang einer Strasse erkannt, erhellen die Kandelaber. Die Verknüpfung der Lampen mit den nächstgelegenen Leuchten ermöglicht es, dass das Licht bereits weitsichtig erhellt, noch bevor das Fahrzeug oder die Person beim jeweiligen Leuchtpunkt angekommen ist. Einige Strassenzüge in den Gemeinden Kirchberg und Bütschwil-Ganterschwil verfügen noch nicht über die erforderliche Technik für die Umsetzung dieser Beleuchtungsregelung. Diese älteren LED-Leuchten sollen weiterhin im Rahmen ihrer Lebensdauer genutzt werden, bevor eine Aufrüstung erfolgt.

Die Gesamtausgabe der Gemeindemitteilungen finden Sie im Anhang:

Einladung zur Informationsveranstaltung über das neue Stromgesetz/Umgang mit PV- Strom

Die Energiebranche ist im Wandel. Deshalb laden wir Sie zu einer Informationsveranstaltung über Neuerungen, Änderungen und Umsetzung des neuen Stromgesetzes ein. Diese Veranstaltung bietet Ihnen die Gelegenheit, sich über den aktuellen Stand zu informieren.

Datum:    Dienstag, 15. April 2025
Uhrzeit:    18.00 – ca. 19.00 Uhr mit anschliessendem Apéro
Ort:    rwt Regionalwerk Toggenburg AG, Neue Industriestrasse 81, 9602 Bazenheid Veranstaltungsraum 4.OG

Themen der Veranstaltung
•    Begrüssung
•    Überblick über das neue Stromgesetz und seine Ziele
•    Rückspeisevergütung für PV-Strom
•    Handhabung der Vermarktung von PV-Strom an Dritte (virtueller Zusammenschluss Eigenverbrauch vZEV)
•    Fragerunde

Um eine reibungslose Organisation zu gewährleisten, benötigen wir eine schriftliche Anmeldung bis Montag, 8. April 2025 unter info@rwt.ch (Teilnehmerzahl ist begrenzt)

Haben Sie brennende Fragen? Teilen Sie uns diese bereits bei der Anmeldung mit.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen informativen Austausch.

rwt Regionalwerk Toggenburg AG

Richard Scheerer Geschäftsleitung Vorsitz

Gemeinde Lütisburg / Toggenburg24