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Kirchberg
27.03.2025

Drei Beleuchtungsprofile für Strassenbeleuchtung

Die technische Umsetzung erfolgt in allen drei Gemeinden durch die rwt Regionalwerk Toggenburg AG.
Die technische Umsetzung erfolgt in allen drei Gemeinden durch die rwt Regionalwerk Toggenburg AG. Bild: zvg
Die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Kirchberg, Lütisburg und Bütschwil- Ganterschwil haben neue Betriebseinstellungen für die Strassenbeleuchtung beschlossen.

Die Strassenlampen werden künftig in drei Beleuchtungsprofile unterteilt, die sich je nach Zeit und Bewegung anpassen. Die technische Umsetzung erfolgt in allen drei Gemeinden durch die rwt Regionalwerk Toggenburg AG.

Bestimmte Zeiten und Bedingungen

Im Herbst 2022 verabschiedeten die Gemeinderäte von Kirchberg, Lütisburg und Bütschwil-Ganterschwil ein neues Konzept für die Strassenbeleuchtung. Mit der Umstellung auf LED-Leuchtmittel und intelligenter Ansteuerung sollen der Energieverbrauch und die Lichtemissionen gesenkt werden. Die im Konzept vorgesehenen Massnahmen sind grösstenteils umgesetzt. Ein Grossteil der Strassenlampen in den drei Gemeindegebieten verfügt über LED-Lampen mit Bewegungssensor.

Die Gemeinderäte der drei Gemeinden haben sich mit einer einheitlichen Regelung der Strassenbeleuchtung auseinandergesetzt. Die Strassenlaternen sollen künftig in drei verschiedene Beleuchtungsprofile unterteilt werden. Ein Beleuchtungsprofil legt fest, wie die Strassenbeleuchtung zu bestimmten Zeiten und unter bestimmten Bedingungen eingestellt ist.

  • Hauptachsen:
    05.30 Uhr bis 22.00 Uhr: 100 % konstant (nur bei Dunkelheit bzw. Dämmerung)
    22.00 Uhr bis 00.00 Uhr: 50 % konstant, keine Veränderung bei Bewegung
    00.00 Uhr bis 05.30 Uhr: 20 % konstant, keine Veränderung bei Bewegung
  • Quartierstrassen:
    05.30 Uhr bis 22.00 Uhr: 50 % konstant, Erhöhung auf 100 % bei Bewegung (nur bei Dun- kelheit bzw. Dämmerung)
    22.00 Uhr bis 00.00 Uhr: 20 % konstant, Erhöhung auf 50 % bei Bewegung
    00.00 Uhr bis 05.30 Uhr: 0 %, Erhöhung auf 20 % bei Bewegung
  • Sonderlösungen:
    individuell bedienbar (nur bei speziellen Gegebenheiten, wie z. B. beim Skiliftplatz Gähwil)

Flächendeckend bis Ende April 2025

Der Vorschlag zu den Beleuchtungsprofilen der öffentlichen Strassenbeleuchtung wurde von allen drei Gemeinden gutgeheissen. Welches Profil auf welchen Strassen angewendet wird, hat jede Gemeinde selbst festgelegt. Das Profil für Hauptachsen wird in allen drei Gemeinden für die Kantonsstrassen angewendet. In der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil sind zudem einzelne Gemeindestrassen zur Beleuchtung als Hauptachse vorgesehen. Die rwt Regionalwerk Toggenburg AG startet nun mit der Umsetzung. Voraussichtlich wird die flächendeckende Einführung bis Ende April 2025 abgeschlossen sein.

Erforderliche Technik noch nicht überall

Dank dem Einsatz von Sensoren bieten sich neue Möglichkeiten. Die LED-Leuchten reagieren mit ihren Sensoren auf Wärme. Wird ein Fahrzeug oder ein Mensch entlang einer Strasse erkannt, erhellen die Kandelaber. Die Verknüpfung der Lampen mit den nächstgelegenen Leuchten ermöglicht es, dass das Licht bereits weitsichtig erhellt, noch bevor das Fahrzeug oder die Person beim jeweiligen Leuchtpunkt angekommen ist. Einige Strassenzüge in den Gemeinden Kirchberg und Bütschwil-Ganterschwil verfügen noch nicht über die erforderliche Technik für die Umsetzung dieser Beleuchtungsregelung. Diese älteren LED-Leuchten sollen weiterhin im Rahmen ihrer Lebensdauer genutzt werden, bevor eine Aufrüstung erfolgt.

Gemeinde Kirchberg / Toggenburg24