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Zustandekommen der stillen Wahl

Symbolbild Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil
Symbolbild Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil Bild: toggenburg24/Web/freie Nutzung
Zweiter Wahlgang der Erneuerungswahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission.

Die Gemeinderatskanzlei hat die Erneuerungswahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission am 2. April 2020 bekannt gemacht. Nachdem im ersten Wahlgang vom 27. September 2020 lediglich vier der fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission das absolute Mehr nach Art. 92 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGs 125.3; abgekürzt WAG) erreichten, ist ein zweiter Wahlgang nötig.

Stille Wahl ist im zweiten Wahlgang möglich (Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG). Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 9. Oktober 2020 abgelaufen.

Die Gemeinderatskanzlei stellt fest:

  1. Für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission ist eine einzige gültige Kandidatur vorgeschlagen worden.

Als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission ist gewählt:

  • Veseli Dzemil, Bütschwil, parteilos
  1. Stille Wahl ist somit zustande gekommen.
  2. Der auf den 29. November 2020 festgelegte Urnengang für diese Erneuerungswahl entfällt.

Rechtsmittelbelehrung

Binnen einer Frist von vierzehn Tagen seit der Wahl kann betreffend dieser Wahl beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3] i.V.m. Art. 164 f. des Gemeindegesetzes [sGS 151.2]).

Ratskanzlei Bütschwil-Ganterschwil/Toggenburg24