Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda
Lütisburg
10.04.2025

Anschaffung einer Strassenwischmaschine

Rot eingezeichnet das betroffene Grundstück Nr. 79. Sämtliche Gebäude, Beläge und Anlagen innerhalb der roten Umrandung werden abgebrochen. (Symbolbild)
Rot eingezeichnet das betroffene Grundstück Nr. 79. Sämtliche Gebäude, Beläge und Anlagen innerhalb der roten Umrandung werden abgebrochen. (Symbolbild) Bild: Gemeinde Lütisburg
Die Gemeinde Lütisburg hat bis Ende 2024 die Strassenwischmaschine der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil nutzen dürfen, doch nun wurde diese Vereinbarung gekündigt und Lütisburg schafft nun eine eigene Maschine an.

Bis Ende 2024 konnte die Gemeinde Lütisburg die Strassenwischmaschine der Gemeinde Bütschwil- Ganterschwil nutzen. Dies war in einer Vereinbarung geregelt. Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil hat diese Vereinbarung auf Ende 2024 gekündigt. Der Gemeinderat hat beschlossen, eine Wischmaschine des Typs Adler K750 von der Firma Robert Aebi AG, Regensdorf, anzuschaffen. Es handelt sich dabei um ein Anbaugerät an den Kommunaltrakor. Die Kosten betragen netto inkl. MwSt Fr. 19'600.–.

Im Frühling wird jeweils eine Grundreinigung des Strassennetzes auf dem Gemeindegebiet durch eine externe Firma vorgenommen. Der entsprechende Auftrag wurde dieses Jahr an die Kanal Top AG, Zuzwil, vergeben. Die Arbeiten wurden bereits ausgeführt.

Die Gemeinde Lütisburg schafft eine eigene Strassenwischmaschine an. (Symbolbild) Bild: aebi/screenshot

Sanierung Hangrutsch Letzistrasse

Im Zusammenhang mit der Sanierung des Hangrutsches an der Letzistrasse müssen ökologische Er- satzmassnahmen geplant und umgesetzt werden. In Zusammenarbeit mit Fachplanern hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, die ökologischen Ersatzmassnahmen auf dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 79 (Thurareal) vorzunehmen. Das Grundstück befindet sich vollumfänglich im zukünftigen Gewässerraum. In diesem Bereich sind keine Bauten und Anlagen zulässig.

Die geplanten Massnahmen sehen den Abbruch sämtlicher Gebäude und Mauern sowie den Rückbau des Platzes (Teerbelag) und der Grillstelle vor. Anschliessend wird die Fläche naturnah gestaltet und ökologisch aufgewertet. Die Zufahrtsstrasse sowie der Zaun auf dem Grundstück des Reitvereins Alttoggenburg und Umgebung sind von den geplanten Massnahmen nicht betroffen.

Bürgerversammlung vom 25. März 2025

An der Bürgerversammlung der politischen Gemeinde Lütisburg haben 194 BürgerInnen (19.00 %) teilgenommen. Dabei wurden die Jahresrechnung 2024 sowie das Budget 2025 inkl. Steuerplan genehmigt.

Wir danken allen für die engagierte Teilnahme an der Bürgerversammlung.

Das Protokoll der Bürgerversammlung der politischen Gemeinde Lütisburg liegt vom 9. April 2025 bis 22. April 2025, im Gemeindehaus Lütisburg, Gemeinderatskanzlei (Büro 1), öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.

Der Gemeinderat

 

Bild: Bäckerei-Konditorei Hotz

Die Gemeinde bleibt über Ostern geschlossen

Über Ostern bleiben unsere Schalter von Mittwoch, 16. April 2025, 16.30 Uhr bis und mit
Dienstag, 22. April 2025, geschlossen.

Bei Todesfällen während der Festtage melden Sie sich bitte unter Tel. 079 310 09 78.
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am Donnerstag, 24. April 2025 (anstelle 22. April 2025).
Wir wünschen Ihnen frohe Ostern! Die Gemeindeverwaltung

Verkehrsanordnung Gemeinde Lütisburg

Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 SSV (SR 741.21)
sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnung(en):

  • Lütisburg, Toggenburgerstrasse, neue Abbiegespur südlich Thurstich

Beschränkung des Höchstgewichtes mit dem Signal
«Höchstgewicht 38 t» auf Vorwegweisern

Allfälligen Rekursen wird in Anwendung von Art. 51 Abs. 1 VRP wegen Gefahr die aufschieben-
de Wirkung entzogen.

Rechtsmittel:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).

Das Polizeikommando

Die Gesamtausgabe der Mitteilungen der Gemeinde Lütisburg finden Sie im Anhang:

Gemeinde Lütisburg / Toggenburg24