Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda

Ersatz der Steuerung und der Pumpen und mehr

Gemeindehaus Wildhaus-Alt St. Johann. (Symbolbild)
Gemeindehaus Wildhaus-Alt St. Johann. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Das Stufenpumpwerk Haltweg in Wildhaus stammt aus dem Jahre 1971 und ist in den letzten Monaten immer wieder ausgefallen. Nun muss es saniert werden.

Die Steuerung und die Pumpen sind zum Risiko geworden. Das Pumpwerk weist heute noch praktisch dieselben Armaturen und Installationen auf wie jene, welche damals vor rund 55 Jahren installiert wurden. Es ist vorgesehen mit dem dringlichen Ersatz der Steuerung der Pumpen auch die Rohrinstallation zu ersetzen. An der Tragkonstruktion werden keine Mass- nahmen vorgenommen. Da sich die Störungen immer mehr häufen, sollen diese Arbeiten in diesem Jahr ausgeführt wer- den. Der Abschluss der Sanierungsarbeiten ist im November 2025 vorgesehen.

Neues Postangebot in Unterwasser. Bild: chäserrugg.ch / pixabay

Postangebot neu im Bahnhof Unterwasser

Ab 31. März 2025 ersetzt die Post ihre Filiale in Unterwasser durch eine Filiale mit Partner im Neubau der Talstation Bahnhof Unterwasser. An einer bedienten Theke können die Kundinnen und Kunden der Post an 365 Tagen im Jahr ihre alltäglichen Postgeschäfte erledigen, dies jeweils von
08.15 bis 17.30 Uhr. Der Bahnhof Unterwasser ist an den öffentlichen Verkehr angeschlossen, das Postauto hält direkt beim Gebäude. Der Briefeinwurf und die Postfachanlage befinden sich neu auch bei der Talstation der Standseilbahn.

Mit Bargeld an der eigenen Haustüre einzahlen

Ergänzend bietet die Post ebenfalls ab 31. März 2025 in Unterwasser den kostenlosen Service «Bareinzahlung und – auszahlung am Domizil» an. Damit kann die Kundschaft Ein- und Auszahlungen weiterhin mit Bargeld abwickeln, und zwar bequem direkt beim Pöstler an der eigenen Haustüre. Die Kundinnen und Kunden können sich für diesen Service einmalig in einer Filiale, online auf der Post-Webseite oder telefonisch beim Kundendienst der Post registrieren.

SVA St. Gallen. Bild: pd

Beitragspflicht (AHV, IV, EO) für Nichterwerbstätige

Gerne machen wir unsere Einwohnerinnen und Einwohner auf eine allfällige Beitragspflicht für Nichterwerbstätige aufmerk- sam. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen, denn fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Rente führen. Alle in der Schweiz wohnenden Personen sind versichert und müssen grundsätzlich Bei- träge bezahlen. Das gilt auch für nichterwerbstätige Personen.

Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, namentlich:
-    vorzeitig Pensionierte
-    Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
-    Verwitwete
-    Weltreisende
-    Teilzeitbeschäftigte
-    ausgesteuerte Arbeitslose
-    Studierende
-    Geschiedene
-    Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten (sowie Partner und Partnerinnen in eingetragenen Partnerschaften)
-    Ehefrauen und Ehemänner von im Ausland (inkl. FL) erwerbstätigen Ehepartnern 

Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das Referenzalter erreicht ist. Das Referenzalter entspricht dem Alter, in dem die Altersrente ohne Abzüge oder Zuschläge bezogen werden kann.

Bisher galt für Frauen das Referenzalter von 64 Jahren. Ab Jahrgang 1961 wird das Referenzalter Schritt für Schritt um jeweils 3 Monate pro Jahrgang erhöht. Im Online-Schalter auf www.svasg.ch/formulare-ahv-beitraege können die Formulare heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.

Überprüfung Steuerung Schutzraumbau

Das Schutzraumangebot in der Gemeinde muss ca. alle 10 Jahre neu überprüft werden. In der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann geschah dies letztmals im Jahr 2011. Durch die Steuerungsmassnahmen soll eine ausgewogene Bilanz  zwischen Schutzplatzbedarf und Schutzplatzangebot erreicht werden. Als Berechnungsgrundlage ist die Zahl der Wohnbevölkerung zum Zeitpunkt der Planung, unter Berücksichtigung der künftigen Bau- und Bevölkerungsentwicklung, massgebend. Ebenfalls mit einbezogen wird der Leer- wohnungsbestand und die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz angekündigte Aufhebung von Kleinstschutzräumen mit Belüftungsgeräten Typ VA20.

Der Auftrag für die Überprüfung des Schutzraumange- bots in der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann wurde an das Ingenieurbüro Bleiker & Partner AG, Nesslau, vergeben.

Schutzraumangebot muss alle zehn Jahr überprüft werden. (Symbolbild) Bild: pixabay.com

Personelles

Betreibungsamt/Ratskanzlei
Varinia Hildebrand wurde per 1. Januar 2025 als Stv. Gemeinderatsschreiberin gewählt. Die Stellenausschreibung «Leiter-/in Betreibungsamt» ist im Januar 2025 erfolgt. Als Nachfolger von Varinia Hildebrand wurde Loris Rottmeier, Flawil, gewählt. Er wird seine Stelle am 5. Mai 2025 antreten.

Front Office und Einwohneramt/Finanzverwaltung
Die derzeitige Leiterin des Front Office, Sina Forrer, wird ab 1. Mai 2025 als Mitarbeiterin Finanzverwaltung angestellt. Als ihre Nachfolgerinnen wurden Claudia Steiner, Unterwasser, und Eliane Kern, Unterwasser, gewählt. Claudia Steiner sowie auch Eliane Kern arbeiten in einem Teilzeitpensum. 

Bauamt
Ramon Kaufmann hat im Sommer 2024 seine Lehre als Fachmann Betriebsunter- halt EFZ Werkdienst erfolgreich abgeschlossen. Ramon wird seither als Mitarbeiter Bauamt befristet bis am 30. Juni 2025 weiterbeschäftigt. Er wird im Anschluss die Rekrutenschule besuchen. Als Nachfolger von Ramon Kaufmann wurde Hans Jörg Tschümmy, Unterwasser, gewählt. Er wird seine Stelle am 1. Juli 2025 antreten.
Infolge der Vereinfachung von internen Abläufen, werden die beiden Abteilungen Betreibungsamt und Sozialamt im Mai ihre Büros tauschen. Das Sozialamt befindet sich neu im Erdgeschoss links. Das Betreibungsamt bezieht das Büro im Obergeschoss rechts.

Die Gemeinde Wildhaus Alt St. Johann wünscht Ihnen schöne Ostern. Bild: pixabay.com

Öffnungszeiten der Verwaltung über Ostern

Am Karfreitag, 18. April 2025 und am Ostermontag, 21. April 2025 bleibt die Verwaltung geschlossen. Bei Todesfällen wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt unter der Telefonnummer 079 453 31 39. Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten frohe Ostern!

Ab 1. Mai 2025 neue Öffnungszeiten der Verwaltung
Der Gemeinderat passt die Öffnungszeiten an. Das Gemeindehaus ist ab 1. Mai wie folgt geöffnet:

Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr.

Am Mittwoch bleibt die Verwaltung geschlossen.

Nach vorgängiger Terminvereinbarung sind die Mitarbeitenden gerne auch ausserhalb der regulären Öffnungszeiten für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger da.

Die Gesamtausgabe der Gemeindenachrichten finden Sie im Anhang:

Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann / Toggenburg24