Aber leider erhalten wir immer wieder Reklamationen oder stellen selber fest, dass nach dem Austragen von Gülle, Mist oder nach einem Viehtrieb die Gemeindestrassen stark verschmutzt sind und nicht gereinigt werden. Dazu gehört auch Pferdemist.
Das Benutzen einer Strasse oder eines Weges hat schonend und unter Rücksichtnahme der anderen Verkehrsteilnehmer zu erfolgen. Wer Schäden verursacht, hat diese zu beheben. Das Strassengesetz schreibt vor, dass der Verursacher einer übermässig verschmutzten Strasse zur unverzüglichen Reinigung verpflichtet ist.
Wir danken allen, die ihre Verantwortung wahrnehmen und bitten all diejenigen, die dies bisher unterlassen haben, künftig auf Strassen oder Wegen liegengebliebene Mist Resten, Gülle oder Dreck umgehend zu beseitigen. Vielen Dank!