Änderung des Sondernutzungsplanes Überbauungsplan Ochsenwis Parz. Nr. 744
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen von 15. April 2025 bis 15. Mai 2025 bei der Bauverwaltung im Gemeindehaus in Alt St. Johann zur öffentlichen Einsichtnahme auf oder können auf der Internetseite der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann (www.wildhaus-altstjohann.ch) abgerufen werden.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebiets, werden mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage schriftlich benachrichtigt (Art. 41 Abs. 2 PBG).
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Erlass beim Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten. Sie ist zu unterzeichnen (Art. 48 Abs. 1 VRP).
Im Anhang die weiteren Informationen: